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Anfra­ge zum Ple­num: Mietminderung

Anfra­ge:

Wie vie­le staat­li­che Objek­te sind an gewerb­li­che Mie­ter, Päch­ter oder Erbbaurechtsnehmer ver­mie­tet, wie vie­le davon sind Ein­zel­han­dels­ob­jek­te und für wie vie­le Ein­zel­han­dels­ob­jek­te haben staat­li­che Stel­len bis­her pan­de­mie­be­dingt Miet­min­de­run­gen gewährt?

Ant­wort des Staats­mi­nis­te­ri­ums für Woh­nen, Bau und Verkehr:

Zur Anfra­ge zum Ple­num der Frau Abge­ord­ne­ten Clau­dia Köh­ler lie­gen der Staats­re­gie­rung kei­ne sta­tis­ti­schen Daten vor und eine Erhe­bung wäre in der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Zeit nicht möglich.
Die Gewäh­rung von Zah­lungs­er­leich­te­run­gen (Miet­min­de­rung) für Mie­ter, Pächter und Erb­bau­rechts­neh­mer von staat­li­chen Objek­ten in von der Coro­na-Kri­se betrof­fe­nen Bran­chen rich­tet sich nach den Vor­ga­ben der Baye­ri­schen Haushaltsordnung (Bay­HO) und den zivil­recht­li­chen Rege­lun­gen. Dem­nach hat jedes Staats­mi­nis­te­ri­um eigen­ver­ant­wort­lich für jeden Ein­zel­fall über die Gewäh­rung von Zah­lungs­er­leich­te­run­gen für die im jewei­li­gen Res­sort­be­reich bewirtschafteten Gebäu­de zu entscheiden.
Auf­grund einer ande­ren par­la­men­ta­ri­schen Anfra­ge wur­de eine Erhe­bung bei den Res­sorts durch­ge­führt. Die Aus­wer­tung ist noch nicht abge­schlos­sen. Zur Auf­glie­de­rung nach Ein­zel­han­dels­ob­jek­ten konn­ten in der Kür­ze der Zeit kei­ne Infor­ma­tio­nen ein­ge­holt werden.

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