Anfrage:
Wie viele staatliche Objekte sind an gewerbliche Mieter, Pächter oder Erbbaurechtsnehmer vermietet, wie viele davon sind Einzelhandelsobjekte und für wie viele Einzelhandelsobjekte haben staatliche Stellen bisher pandemiebedingt Mietminderungen gewährt?
Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr:
Zur Anfrage zum Plenum der Frau Abgeordneten Claudia Köhler liegen der Staatsregierung keine statistischen Daten vor und eine Erhebung wäre in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Die Gewährung von Zahlungserleichterungen (Mietminderung) für Mieter, Pächter und Erbbaurechtsnehmer von staatlichen Objekten in von der Corona-Krise betroffenen Branchen richtet sich nach den Vorgaben der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den zivilrechtlichen Regelungen. Demnach hat jedes Staatsministerium eigenverantwortlich für jeden Einzelfall über die Gewährung von Zahlungserleichterungen für die im jeweiligen Ressortbereich bewirtschafteten Gebäude zu entscheiden.
Aufgrund einer anderen parlamentarischen Anfrage wurde eine Erhebung bei den Ressorts durchgeführt. Die Auswertung ist noch nicht abgeschlossen. Zur Aufgliederung nach Einzelhandelsobjekten konnten in der Kürze der Zeit keine Informationen eingeholt werden.
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