Stv. Bei­rats­vor­sit­zen­de im Jus­tiz­voll­zugs­bei­rat (2018–2023)

Mei­ne Auf­ga­be als Bei­rä­tin im Jus­tiz­voll­zug Ber­nau, Traun­stein und Bad Reichenhall

Zum mei­nen Auf­ga­ben als Land­tags­ab­ge­ord­ne­te gehört auch die Mit­wir­kung im Bei­rat der Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten (JVA) Ber­nau, Traun­stein und Bad Rei­chen­hall in mei­nem Betreu­ungs­stimm­kreis Rosen­heim. Jede Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt hat einen eige­nen Anstalts­bei­rat. Für Ber­nau bin ich seit 2018 die stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­de des Justizvollzugsbeirats.

Das Baye­ri­sche Straf­voll­zugs­ge­setz (Art. 186) legt unse­re Auf­ga­ben im Anstalts­bei­rat wie folgt fest:

Die Mit­glie­der des Bei­rats wir­ken bei der Gestal­tung des Voll­zugs und bei der Betreu­ung der Gefan­ge­nen mit. Sie unter­stüt­zen den Anstalts­lei­ter oder die Anstalts­lei­te­rin durch Anre­gun­gen und Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge und hel­fen bei der Ein­glie­de­rung der Gefan­ge­nen nach der Entlassung.

Außer­dem sind die Anstaltsbeirät*innen ein wich­ti­ges Bin­de­glied zwi­schen den Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten und der Öffent­lich­keit. Wir ver­tre­ten den Jus­tiz­voll­zug und wer­ben für des­sen Zie­le in der Bevöl­ke­rung. So wol­len wir die Wahr­neh­mung des Jus­tiz­voll­zugs in der Öffent­lich­keit för­dern, da er sich oft Vor­ur­tei­len aus­ge­setzt sieht. Der Abbau von Miss­trau­en erhöht die Chan­cen der Gefan­ge­nen, sich nach ihrer Frei­las­sung wie­der erfolg­reich in unse­re Gesell­schaft einzugliedern.

Der Anstalts­bei­rat ist aber auch ein bedeut­sa­mes Kon­troll­organ, das die Arbeit der JVA im Hin­blick auf Recht­mä­ßig­keit und Ver­hält­nis­mä­ßig­keit über­prü­fen kann.

Ich hal­te es für sehr wich­tig, dass in den Anstal­ten eine gute und offe­ne Atmo­sphä­re herrscht, so dass Insas­sen immer Gehör fin­den, wenn sie über ihre Sor­gen und Nöte reden wol­len. Als stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­de ste­he ich Per­so­nal und Gefan­ge­nen als Ansprech­part­ne­rin zu Ver­fü­gung, ver­mitt­le bei bestehen­den Pro­ble­men und kann Anre­gun­gen, Wün­sche und Beschwer­den weitergeben.

Bei den Bei­rats­sit­zun­gen – meis­tens mit allen Abtei­lungs­lei­tun­gen der JVA – erfah­re ich viel über die Arbeits­be­din­gun­gen und Vor­aus­set­zun­gen, um gut für die Reso­zia­li­sie­rung der Häft­lin­ge arbei­ten zu kön­nen. Als Poli­ti­ke­rin kann ich Ver­bes­se­run­gen, bei­spiels­wei­se zur Per­so­nal­aus­stat­tung, zur Sach­mit­tel­aus­stat­tung, zur ärzt­li­chen Ver­sor­gung auf den Weg bringen.

Ger­ne erklä­re ich noch mehr zu mei­ner Arbeit als Anstalts­bei­rä­tin oder beant­wor­te Ihre Fra­gen per Mail

JVA Ber­nau, Traun­stein und Bad Reichenhall

Die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Ber­nau hat eine fest­ge­leg­te grund­sätz­li­che Bele­gungs­fä­hig­keit von 822 Gefan­ge­nen, die Zweig­stel­len Traun­stein und Bad Rei­chen­hall eine sol­che von 100 Gefan­ge­nen bzw. 43 Gefan­ge­nen. Nach einer aktu­el­len Stich­tags­er­he­bung waren in der Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Ber­nau zum 31. Janu­ar 2020 817 Gefan­ge­ne unter­ge­bracht, in der Zweig­stel­le Traun­stein 92 Gefan­ge­ne und in der Zweig­stel­le Bad Rei­chen­hall 44 Gefangene.

 Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten Bayern

Straf­voll­zug ist Län­der­sa­che und Teil der Exe­ku­ti­ve (also der voll­zie­hen­den Gewalt). In Bay­ern gibt es ins­ge­samt 36 Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten, die dem Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz unter­ste­hen. In den Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten ver­bü­ßen ver­ur­teil­te Straftäter*innen eine Frei­heits- bezie­hungs­wei­se Jugend­stra­fe. Beschul­dig­te sind hier wäh­rend der Unter­su­chungs­haft unter­ge­bracht. Neben dem Schutz der All­ge­mein­heit vor Straf­ta­ten kommt dem Jus­tiz­voll­zug die wich­ti­ge Auf­ga­be der Reso­zia­li­sie­rung von Straftäter*innen zu: Häft­lin­ge sol­len für ein Leben ohne Straf­ta­ten vor­be­rei­tet wer­den, um sich nach ihrer Frei­las­sung wie­der in die Gesell­schaft einzugliedern.

Hier fin­den Sie mei­ne Anfra­gen zur JVA

SA Psych­ia­tri­sche Ver­sor­gung in JVA — Antwort