Trans­pa­renz

Auf­stel­lung mei­ner Ein­künf­te im Rah­men mei­ner poli­ti­schen Tätig­keit (2023)

Trans­pa­renz ist nicht nur eine der zen­tra­len For­de­run­gen der GRÜNEN, son­dern auch für mich per­sön­lich ein wich­ti­ges The­ma. Die fol­gen­de Auf­stel­lung der Ein­künf­te und deren Ver­wen­dung die­nen die­sem Anlie­gen einer trans­pa­ren­ten Dar­stel­lung und Übersicht.

Land­tags­man­dat / Ent­schä­di­gung bzw. Diäten

Laut Arti­kel 5 (1) des Baye­ri­schen Abge­ord­ne­ten­ge­set­zes (Bay­AbgG) haben alle Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Anspruch auf eine Ent­schä­di­gung, die zwölf­mal im Jahr gezahlt wird. Seit 1.Juli 2023 beträgt die­se 9.215 Euro monat­lich. Die­se Ent­schä­di­gung unter­liegt natür­lich nach § 22 Nr. 4 Ein­kom­men­steu­er­ge­setz der Steu­er­pflicht. Es gibt kei­ne Son­der­zah­lun­gen wie Urlaubs­geld, Weih­nachts­geld oder ähnliches.

Die Ent­schä­di­gung wird nach Arti­kel 5 (3) Bay­AbgG jeweils zum 01. Juli eines jeden Jah­res ent­spre­chend der Ein­kom­mens­ent­wick­lung in Bay­ern ange­passt, die vom Lan­des­amt für Sta­tis­tik ermit­telt wird und sowohl zu einer posi­ti­ven, wie zu einer nega­ti­ven Anpas­sung füh­ren kann. 

Da ich frei­wil­lig bei der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung ver­si­chert bin, muss ich dafür einen Bei­trag in Höhe von 698,25 Euro pro Monat plus einen Zusatz­bei­trag in Höhe von 59,85 Euro aus mei­nen Ent­schä­di­gun­gen auf­brin­gen. Hier­für erhal­te ich einen Zuschuss vom Land­tags­amt in Höhe von 379,05 Euro. Zum Bei­trag zur Pfle­ge­ver­si­che­rung in Höhe von monat­lich 199,50 Euro erhal­te ich dem­entspre­chend einen Zuschuss von 99,75 Euro vom Landtagsamt.

Die Kos­ten­pau­scha­le

Für mei­ne man­dats­be­ding­ten Auf­wen­dun­gen erhal­te ich ab 1.Juli 2023 eine steu­er­freie monat­li­che Kos­ten­pau­scha­le nach Art. 6 Abs. 2 Bay­AbgG in Höhe von 3.984 Euro. Auch die­se Pau­scha­le wird jähr­lich, zum glei­chen Zeit­punkt wie die Ent­schä­di­gung – ent­spre­chend der Ent­wick­lung des Ver­brau­cher­preis­in­dex für Bay­ern – ange­passt. Mit die­ser Pau­scha­le sind sämt­li­che Kos­ten abge­deckt. Wer­bungs­kos­ten steu­er­lich gel­tend zu machen ist ausgeschlossen.

Die Ver­wen­dung der Kos­ten­pau­scha­le stellt sich in mei­nem Fall wie folgt dar:

  • Stimm­kreis­bü­ro antei­lig in Rosen­heim (Miete/Nebenkosten bis Dez. 2023)
  • Büro­aus­stat­tung, Büro­ma­te­ria­li­en, Por­to, Kopie- und Druck­kos­ten für mein Abge­ord­ne­ten­bü­ro in Mün­chen. Mie­te fällt hier nicht an
  • Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen in der Regi­on (Druck­kos­ten, Raum­mie­ten, Anzei­gen, Hono­ra­re für Referent*innen und Künstler*innen, gele­gent­lich Bewir­tun­gen); z.B.
    Kos­ten für Ter­mi­ne inner­halb und außer­halb Bay­erns (u.a. Zug­fahr­ten außer­halb Bay­erns, Car-Sha­ring, PKW, Taxi­kos­ten, Über­nach­tungs- und Ver­pfle­gungs­kos­ten, sons­ti­ge Auslagen)
  • Alle Abge­ord­ne­ten des Baye­ri­schen Land­tags haben nach Art. 6 (5) Bay­AbgG „das Recht zur frei­en Fahrt auf allen staat­li­chen Ver­kehrs­ein­rich­tun­gen in Bay­ern und dem Stre­cken­netz der Deut­schen Bahn AG in Bayern.“
  • Infor­ma­ti­ons­be­schaf­fung: Abon­ne­ments von Zei­tun­gen, E‑Paper, Bücher
  • Wei­ter­bil­dung, Semi­na­re, Coachings

 

Personalmittel/Beschäftigung von Mitarbeiter*innen

Für die Bezah­lung mei­ner Mitarbeiter*innen steht mir der­zeit jähr­lich ein Bud­get von 145.615,50 Euro zur Ver­fü­gung. Recht­li­che Grund­la­ge ist Art. 8 Abs. 1 Bay­AbgG und der Ein­zel­plan 01 Titel 41e 6 TV‑L sowie einer Voll­zeit­kraft in Anleh­nung an die Ent­gelt­grup­pe 13 TV‑L.

Der­zeit beschäf­ti­ge ich zwei Mit­ar­bei­te­rin­nen mit einem Arbeits­um­fang von jeweils 26/25 Wochen­stun­den und vier Mitarbeiter*innen in einem gering­fü­gi­gen Umfang. Zudem sind immer wie­der Praktikant*innen mit Arbeits­ver­trag in mei­nen Büros tätig.

Die Per­so­nal­ver­wal­tung und Abwick­lung der Gehäl­ter wer­den vom Land­tags­amt über­nom­men. Wei­ter­bil­dung der Mitarbeiter*innen wird vom Land­tags­amt bezahlt.

IUK-Aus­stat­tung

Für Auf­wen­dun­gen bezüg­lich man­dats­be­ding­ter Infor­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ein­rich­tun­gen (Anschaf­fung von PCs, Fax­ge­rä­ten, Smart­phone, Scan­ner auch Repa­ra­tu­ren und Instal­la­tio­nen von Inter­net­lei­tun­gen) ste­hen nach Art. 6 Abs. 4 Bay­AbgG jedem Abge­ord­ne­ten bis zu 15.000 Euro pro Legis­la­tur­pe­ri­ode zu, wobei ein Eigen­an­teil von 15% zu leis­ten ist. Die Gel­der kön­nen bis zum ange­ge­be­nen Limit durch Nach­weis abge­ru­fen werden.

Wei­te­re Ein­nah­men aus poli­ti­schen Mandaten

Als Kreis­rä­tin im Land­kreis Mün­chen erhal­te ich eine Monats­pau­scha­le und Sit­zungs­geld, zuletzt 1.300 Euro im 2. Quar­tal 2023 und 650 Euro im 3. Quar­tal 2023.

Als Gemein­de­rä­tin in Unter­ha­ching erhal­te ich eine Monats­pau­scha­le, Sit­zungs­geld (Gemeind­rat, Aus­schuss und Frak­ti­ons­sit­zun­gen), 1.370 Euro im 2. Quar­tal 2023 und 820 Euro im 3. Quar­tal 2023.

Als Gesell­schaf­ter­ver­tre­te­rin der GWU Unter­ha­ching sowie als Zweck­ver­bands­rä­tin des LMGU erhal­te ich Sit­zungs­geld, 45 Euro im 2. Quar­tal 2023.

Abgaben/Spenden an den Lan­des­ver­band Bay­ern mei­ner Par­tei Bünd­nis 90 DIE GRÜNEN

2019 ins­ge­samt 13.181,00  Euro

2020 ins­ge­samt 10.548,00 Euro

2021 ins­ge­samt 13597,40 Euro

2022 ins­ge­samt 14.078,00 Euro

Wei­te­re Infor­ma­to­nen sie­he auch auf der Sei­te der Land­tags­frak­ti­on sowie auf der Sei­te www.bayern.landtag.de.