Seit meiner Jugend bin ich in der Evang.-Luth. Kirchengemeinde meines Wohnortes Unterhaching, der Heilandskirche, aktiv.
Seit über 30 Jahren bin ich dort Kirchenpflegerin. Eine besondere Freude und Ehre war es mir daher, in die Landessynode der Evang.-Luth. Landeskirche Bayern berufen zu werden.
Die Landessynode ist quasi die Legislative der Kirche. Ihr obliegt das Recht zur kirchlichen Gesetzgebung. Dazu gehören der Haushaltsplan, der Stellenplan sowie die Beschlussfassung über die Ordnung kirchlichen Lebens, die die Rechte und Pflichten der Mitglieder ausführt. Auch über die Gottesdienstordnung – die Agende –, über Inhalt und Form des Gesangbuchs und über den Katechismus kann die Synode bindende Beschlüsse fassen
Die Landessynode hat über Eingaben, also über Bitten, Gesuche und Beschwerden einzelner Kirchenmitglieder, Gruppen oder Organisationen an die Synode zu beschließen. Auch haben jede und jeder Synodale das Recht, der Synode eigene Anträge zur Entscheidung vorzulegen.
108 gewählte und berufene Kirchenmitglieder sind verantwortlich für wichtige kirchenpolitische Entscheidungen. Dabei sind 89 Vertreter aus den Regionen Bayerns direkt gewählt. 13 Synodale werden durch Landeskirchenrat und Landessynodalausschuss gemeinsam berufen. Zumeist sind dies Personen aus dem öffentlichen Leben, aus Politik, Kultur, Wirtschafts- und Arbeitswelt sowie der Diakonie.
Drei Synodale — ordinierte Lehrstuhlinhaber — werden von den theologischen Fakultäten der Universitäten München und Erlangen-Nürnberg sowie vom Dozentenkollegium der Kirchlichen Augustana-Hochschule Neuendettelsau ernannt. Der Landessynode gehören auch drei Jugendsynodale an, die vom Landesjugendkonvent der bayerischen Landeskirche gewählt werden.
Ein großes Projekt ist derzeit der Reformprozess „Profil und Konzentration“, der enorme Auswirkungen auf alle Kirchengemeinden haben wird.