Nachdem Mitte Mai bekannt gegeben wurde, dass am Garchinger Forschungsreaktor FRM II bereits seit Anfang April die Jahresemissionswerte für das radioaktive Gas C14 um über 15 % überschritten sind, haben Markus Büchler und ich mehrere Anfragen an die Staatsregierung gestellt. Die Auswertung der Anfragen wirft kein gutes Licht auf das Verhältnis zwischen den Reaktorbetreibern und der bayerischen Atomaufsicht.
Da wir nun die Vorgänge rund um die ungehemmte Emission des radioaktiven C14 genauer kennen, müssen wir leider sagen: Die TU München tanzt dem bayerischen Umweltministerium gehörig auf der Nase herum.
Dr. Markus Büchler, Mitglied des Bayerischen Landtags
Aus der Beantwortung der Anfrage ergibt sich, dass der fatale Fehler bei der Trocknung der Harze am 30.3.2020, also erst zehn Tage nach Beginn der Trocknung festgestellt wurde. Die Art der Beantwortung lässt darauf schließen, dass dies eher zufällig entdeckt wurde und nicht im Rahmen einer angeordneten Kontrolle. Verblüffend ist aber der Umgang mit dem Ereignis. Noch am 1. April wird der Fehler behoben und schon am 2. April wird ein neuer Trocknungszyklus gestartet. Erst nachdem dieser zweite Trocknungszyklus fast abgeschlossen ist, wird das Umweltministerium von der TU informiert, die daraufhin sofort den Stopp der Trocknung anordnet.
Es ist schon ein tolldreistes Vorgehen der Reaktorbetreiber, dass sie die Information des Umweltministeriums hinauszögern, um noch unbehelligt einen weiteren Trocknungszyklus durchziehen zu können. Und selbst dieser – angeblich korrekt durchgeführte Zyklus hatte es in sich: Allein in dieser einen Woche wurden 22,5% der Jahresabgabemenge von C14 abgegeben. Auch da darf man Zweifel haben, ob das normal ist.
Claudia Köhler, Mitglied des Bayerischen Landtags
Trotz – oder wegen? — dieses unerhörten Verhaltens der Reaktorbetreiber hält das Umweltministerium nach außen hin still. Das Umweltministerium stoppt nicht nur die Trocknung der Harze, es verlangt die wöchentliche Erfassung der C14 Emissionen und einen Bericht des Betreibers zu wirksamen Maßnahmen zur Verhinderung solcher Störfälle. Aber die Öffentlichkeit wird davon weder von der TU noch vom Bayerischen Umweltministerium informiert.
„Es ist unsäglich, wie das Umweltministerium bei der Geheimhaltung der Vorfälle mit der TU München unter einer Decke steckt“, schimpft Markus Büchler. „Erst als am 14. Mai die Ergebnisse die Überschreitung der Jahresgrenzwerte definitiv feststanden, musste notgedrungen die Öffentlichkeit informiert werden, denn das schreibt die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung – AtSMV vor. Sonst wüssten wir vielleicht bis heute nichts von dem ungebremsten C14-Ausstoß im März und von den Tricksereien der TU.“
In folgenden Dokumenten können Sie die Details zu unseren Anfragen nachlesen:
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