Ich frage die Staatsregierung:
„Nachdem im Haushaltsplan für 2021 Mittel für die Förderung von 1.070 JaS-Stellen veranschlagt sind, frage ich die Staatsregierung wie viele dieser Stellen derzeit tatsächlich gefördert werden, wie viele Stellen mit den zusätzlichen Bundesmitteln aus dem „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“darüber hinaus derzeit gefördert werden und wie die im Kap. 13 19 vorgesehenen Bundesmittel und die ebenfalls aus dem Kap. 13 19 vorfinanzierten Landesmittel im verwendet werden?
Antwort vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (Staatsministerium):
Vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (Staatsministerium) wurden alle im Haushaltsplan für 2021 veranschlagten 1.070 JaS-Stellen genehmigt und von den Regierungen dementsprechend bewilligt. Darüber hinaus wurden vom Staatsministerium bislang rd. 44 weitere Anträge zur Förderung von JaS-Stellen aus zusätzlichen Bundesmitteln aus dem „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ genehmigt.
Im Hinblick auf die im Kap. 13 19 zur Stärkung der JaS bereitgestellten Mittel hat das Staatsministerium Kommunen und freie Träger im Juli 2021 informiert, dass die zusätzlichen vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel ab 1. September 2021 für alle seit dem Beschluss des Bundeskabinetts am 5. Mai 2021 vom Staatsministerium zusätzlich genehmigten Stellen bzw. Stellenanteile für eine bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 begrenzte Verdreifachung der Förderpauschale eingesetzt werden und zugleich für den weiteren Ausbau ab dem Jahr 2022 weitere 140 Stellen, ebenfalls mit zeitlich begrenzter verdreifachter Förderpauschale, zur Verfügung stehen. Seitdem hat das Staatsministerium die o. g. Stellen genehmigt; die Mittel für die genannten Förderausweitungen werden von den Regierungen aufgrund der Auszahlungssystematik allerdings erst im Jahr 2022 abgerufen, die Mittel werden daher vollständig zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2022 angemeldet.
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