Anfra­ge zum Ple­num: Stel­len in der Jugendsozialarbeit

Ich fra­ge die Staatsregierung:

„Nach­dem im Haus­halts­plan für 2021 Mit­tel für die För­de­rung von 1.070 JaS-Stel­len ver­an­schlagt sind, fra­ge ich die Staats­re­gie­rung wie vie­le die­ser Stel­len der­zeit tat­säch­lich geför­dert wer­den, wie vie­le Stellen mit den zusätz­li­chen Bun­des­mit­teln aus dem „Akti­ons­pro­gramm Auf­ho­len nach Coro­na für Kin­der und Jugendliche“darüber hin­aus derzeit geför­dert wer­den und wie die im Kap. 13 19 vor­ge­se­he­nen Bundesmittel und die eben­falls aus dem Kap. 13 19 vor­fi­nan­zier­ten Lan­des­mit­tel im ver­wen­det werden?

 

Ant­wort vom Staats­mi­nis­te­ri­um für Fami­lie, Arbeit und Sozia­les (Staatsministerium):

Vom Staats­mi­nis­te­ri­um für Fami­lie, Arbeit und Sozia­les (Staatsministerium) wur­den alle im Haus­halts­plan für 2021 ver­an­schlag­ten 1.070 JaS-Stel­len geneh­migt und von den Regie­run­gen dem­entspre­chend bewil­ligt. Dar­über hin­aus wur­den vom Staats­mi­nis­te­ri­um bis­lang rd. 44 wei­te­re Anträ­ge zur För­de­rung von JaS-Stel­len aus zusätz­li­chen Bundesmitteln aus dem „Akti­ons­pro­gramm Auf­ho­len nach Coro­na für Kinder und Jugend­li­che“ genehmigt.
Im Hin­blick auf die im Kap. 13 19 zur Stär­kung der JaS bereit­ge­stell­ten Mit­tel hat das Staats­mi­nis­te­ri­um Kom­mu­nen und freie Trä­ger im Juli 2021 infor­miert, dass die zusätz­li­chen vom Bund zur Ver­fü­gung gestellten Mit­tel ab 1. Sep­tem­ber 2021 für alle seit dem Beschluss des Bundeskabinetts am 5. Mai 2021 vom Staats­mi­nis­te­ri­um zusätz­lich genehmigten Stel­len bzw. Stel­len­an­tei­le für eine bis zum Ende des Schul­jah­res 2022/2023 begrenz­te Ver­drei­fa­chung der För­der­pau­scha­le eingesetzt wer­den und zugleich für den wei­te­ren Aus­bau ab dem Jahr 2022 wei­te­re 140 Stel­len, eben­falls mit zeit­lich begrenz­ter ver­drei­fach­ter Förderpauschale, zur Ver­fü­gung ste­hen. Seit­dem hat das Staatsministerium die o. g. Stel­len geneh­migt; die Mit­tel für die genann­ten Förderausweitungen wer­den von den Regie­run­gen auf­grund der Auszahlungssystematik aller­dings erst im Jahr 2022 abge­ru­fen, die Mit­tel werden daher voll­stän­dig zur Über­tra­gung in das Haus­halts­jahr 2022 angemeldet.

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