Wie kann es sein, dass Shopping Malls, Möbelmärkte, Baumärkte und Buchhandlungen während des Lockdowns mit dem System „Click and Collect“ zur Abholung von online oder telefonisch erworbenen Waren geöffnet sind, dies den öffentlichen Bibliotheken aber verwehrt bleibt? Diesen Missstand haben die Grünen aufgegriffen und im Bayerischen Landtag und auch im Münchner Stadtrat sowie in anderen Kommunen kritisiert und die Freigabe von “Click and Collect” für öffentliche Bibliotheken und Büchereien gefordert. Dem ist die Staatsregierung nun nachgekommen, die Landkreisabgeordneten der Grünen im Bayerischen Landtag zeigen sich erleichtert:
Claudia Köhler, MdL: “Die Verweigerung von ‘Click & Collect’ traf diejenigen am härtesten, die die Bibliotheken in Pandemie-Zeiten am nötigsten brauchen: Schüler*innen, Studierende, kinderreiche Familien, sozial Benachteiligte mit und Senior*innen. Ich bin sehr erleichtert, dass die Staatsregierung nun endlich eingelenkt hat. Dies hätte schon viel früher passieren können, insbesondere über die Weihnachtszeit hinweg. Ich habe es als zynisch empfunden, dass die Nutzer*innen öffentlicher Büchereien aufgefordert wurden, ihre Lektüre alternativ im Buchhandel zu kaufen. Denn dazu fehlt vielen – insbesondere in den Zeiten der Krise – das Geld. Und viele von ihnen – gerade Senior*innen – haben auch nicht die technischen Mittel, um auf die erweiterten digitalen Angebote der Büchereien zugreifen zu können.“
Dr. Markus Büchler, MdL ergänzt: „Mich ärgert, dass die öffentlichen Büchereien in anderen Bundesländern – beispielsweise Berlin oder Baden-Württemberg – Click&Collect ermöglicht haben, während ausgerechnet die bayerische Staatsregierung, die sich doch sonst gerne um ein bildungsbeflissenenes Image des Freistaats Bayern bemüht, diese wichtigen Bildungseinrichtungen zugesperrt hat. Auch viele Studierende sind auf die Bestände der Bibliotheken angewiesen und brauchen für ihre Studien, aber auch für Abschlussarbeiten und Promotionen die Fachliteratur aus den Bibliotheken. Ich hoffe, dass das Einlenken der Staatsregierung nun Bestand hat, bis die Bibliotheken und Büchereien wieder in den Normalbetrieb gehen können.“
Hintergrund: Im Ministerratsbeschluss von heute heißt es, wie von den Grünen gefordert:
„Bei Bibliotheken und Archiven wird die Abholung vorbestellter Bestände unter gleichen Voraussetzungen ermöglicht, unter denen im Handel die Abholung vorbestellter Ware bereits heute möglich ist (insb. FFP2-Maskenpflicht für Abholer, Mindestabstand, Hygienekonzept, keine Ansammlungen von Wartenden)“
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