In einem digitalen Fachgespräch zwischen Einrichtungsleiter*innen, politischen Vertreter*innen aus dem Landtag, Bezirk und Stadtrat, wurden die Herausforderungen und Erfahrungen in der zweiten Welle der Pandemie ausgetauscht.
In den Allgemeinverfügungen zur Schließung von Einrichtungen im Frühjahr 2020 gab es keine differenzierte Vorgehensweise zwischen Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Regelungen für Pflegeinrichtungen wurden 1:1 für heilpädagogische Heime und Internate übernommen und das, obwohl die Belange der Menschen mit Behinderung eigentlich ganz andere sind. Erst zum 25. Mai hat die Staatsregierung reagiert und eine Abkehr vom grundsätzlichen Aufnahmestopp beschlossen. Damit wurde das allgemeine Betretungsverbot aufgehoben, mit der Vorgabe, „einrichtungsindividuelle Schutzkonzepte“ zu erstellen. Einrichtungen fühlten sich zu der Zeit mit dieser vagen Vorgabe alleine gelassen. Betroffene und Angehörige litten massiv unter den psychischen Folgen des Betretungsverbots.
Wir Grüne haben schon vor der Sommerpause Anträge zur Vorsorge für die 2. Welle gestellt, um besonderen Schutz für vulnerable Gruppen zu erreiche. Über Schnelltests könnte man zum Beispiel eine Rückkehr in Einrichtungen ermöglichen, ohne in Quarantäne gehen zu müssen. Ebenso stellten wir einen Antrag zur Beteiligung von Betroffenen vor der Erstellung von Regelungen und Richtlinien — bisher wird eigentlich nur über deren Kopf entschieden. Beide Anträge sind im Anhang und wurden am 13.10. mit kleinen Änderungen im Plenum angenommen.
Eine weitere wichtige Forderung wäre die Verteilung von FFP2 Masken, die von staatlicher Seite finanziert sein müssten. Diese würden das Ansteckungsrisiko für das Pflegepersonal und die Bewohner*innen senken. Der einmalig gewährte Pflegebonus sorgte für viel Unmut, denn aus teilweise nicht nachvollziehbaren Gründen wurde er in oft derselben Einrichtung den einen gewährt, den anderen verwehrt, obwohl sie alle dem Corona-Risiko ausgesetzt waren.
Außerdem stellt der Zugang zum Internet ein erhebliches Problem dar. Nur wenige können deshalb die persönlichen Begegnungen durch digitale Konferenzen ersetzen.
Grundsätzlich zeigt sich jetzt, dass die Umwandlung der großen Einrichtungen in kleinere Einheiten noch nicht weit genug fortgeschritten ist. In kleineren Wohngemeinschaften wären die Probleme bei weitem leichter zu lösen als in großen Wohnheimen. Die Forderung der sogenannten Konversion gibt es schon lange, jetzt muss sie verstärkt angegangen werden.
Vor allem wünschen sich die Einrichtungen auch mehr Kommunikation mit den Behörden und Verbänden, um gemeinsam Lösungen für die jeweiligen Einrichtungen und Betroffenen erarbeiten zu können. Wir danken allen Teilnehmer*innen für die Rückmeldung, die konstruktiven Vorschläge und Anregungen. Einen großen Teil davon kann ich direkt in die Haushaltsverhandlungen zum Staatshaushalt 2021 mitnehmen.
Anhang:
Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Corona-Pandemie Nichts über uns ohne uns!
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