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Chan­cen-Auf­ent­halts­recht zeigt im Land­kreis Mün­chen erfolg­rei­che Resonanz

Grü­ne Land­tags­ab­ge­ord­ne­te sehen das Gesetz als gelun­ge­ne Asylreform

Vor gut einem Jahr wur­de das neue Chan­cen-Auf­ent­halts­recht umge­setzt. Damit wird Gedul­de­ten ermög­licht, ein dau­er­haf­tes Blei­be­recht in Deutsch­land zu erwer­ben. Ein Para­dig­men­wech­sel, für den gera­de die Grü­nen lan­ge gekämpft haben.

Die Grü­nen Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Clau­dia Köh­ler und Dr. Mar­kus Büch­ler haben nach­ge­fragt, wel­che Aus­wir­kun­gen das neue Recht im Land­kreis Mün­chen hat.

Im Land­kreis Mün­chen konn­ten bis 31.12.2023 ins­ge­samt 262 Anträ­ge zum Chan­cen-Auf­ent­halts­recht posi­tiv beschie­den wer­den, wie das Bay­er. Staats­mi­nis­te­ri­um des Inne­ren, für Sport und Inte­gra­ti­on mit­teilt. 262 Men­schen haben damit die Chan­ce auf ein dau­er­haf­tes Blei­be­recht. Erwerbs­tä­tig­keit ist eine der Vor­aus­set­zun­gen. Clau­dia Köh­ler, die sich ehren­amt­lich im Asyl­hel­fer­kreis Unter­ha­ching seit 2015 für Arbeit für Geflüch­te­te enga­giert, sieht das Gesetz als Erfolg: „End­lich! Das neue Gesetz ist nicht nur eine Chan­ce für den Auf­ent­halt, son­dern auch für unse­re Wirt­schaft. Die Men­schen kom­men aus frus­trie­ren­den Ket­ten­dul­dun­gen mit Unge­wiss­heit und dro­hen­der Abschie­bung end­lich in ein Auf­ent­halts­recht, das ihnen Arbeit ermög­licht und Sicher­heit gibt. Sie erhal­ten eine Per­spek­ti­ve und kön­nen sich end­lich in unse­rer Gesell­schaft ange­kom­men und ange­nom­men füh­len. So sieht funk­tio­nie­ren­de Inte­gra­ti­on aus! “

„Egal mit wel­chem Unter­neh­men im Land­kreis wir spre­chen, der Per­so­nal­man­gel ist immer The­ma und für alle eine zen­tra­le Her­aus­for­de­rung. Umso wich­ti­ger ist, dass wir poten­zi­el­le Arbeits­kräf­te auch in Arbeit brin­gen. Das hilft bei­den Sei­ten, die Unter­neh­men brau­chen drin­gend Per­so­nal und Sicher­heit der Wei­ter­be­schäf­ti­gung und die Geflüch­te­ten kön­nen auf eige­nen finan­zi­el­len Füßen ste­hen, Steu­ern und Sozi­al­bei­trä­ge bezah­len.“ so Mar­kus Büchler.

Clau­dia Köh­ler stimmt dem zu: „Das hilft der Wirt­schaft, der Staats­kas­se und vor allem den Men­schen, die ja zu uns kom­men mit dem Ziel hier selb­stän­dig zu leben. Von der Kin­der­pfle­ge­rin über die Küchen­kraft bis zu Kräf­ten im Ein­zel­han­del und Azu­bis: Oft haben die Men­schen einen regel­rech­ten Hür­den­lauf mit einer kräf­te­zeh­ren­den und belas­ten­den Zeit von Dul­dun­gen hin­ter sich, aber schon lan­ge bewie­sen, dass sie sich inte­grie­ren wol­len. Es wur­de höchs­te Zeit, dass die Asyl­po­li­tik sich hier ändert und die Zah­len im Land­kreis Mün­chen spre­chen für sich.“

39 Anträ­ge wur­den laut Staat­mi­nis­te­ri­um auf Grund von vor­lie­gen­den straf­recht­li­chen Ver­ur­tei­lun­gen abge­lehnt. Das Chan­cen-Auf­ent­halts­ge­setz betrifft in Deutsch­land bereits gut inte­grier­te Men­schen, die seit fünf Jah­ren gedul­det, gestat­tet oder mit einer Auf­ent­halts­er­laub­nis in Deutsch­land leben, nicht straf­fäl­lig gewor­den sind und sich zur frei­heit­lich demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung beken­nen. Gut inte­grier­te Jugend­li­che und Her­an­wach­sen­de kön­nen bereits nach drei Jah­ren Auf­ent­halt sowie bis zur Voll­endung des 27. Lebens­jah­res eine Auf­ent­halts­er­laub­nis erhalten.

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