Ich frage die Staatsregierung:
Nachdem in Kap. 09 07 des Entwurfs der Staatsregierung zum Haushaltsplan 2025/2025 im Tit. 891 71 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 482,5 Mio. Euro im Jahr 2024 und 97,3 Mio. Euro im Jahr 2025 — fällig bis zum Jahr 2031 ‑ausgewiesen sind, frage ich die Staatsregierung für welche Projekte die Beträge der Verpflichtungsermächtigungen im Einzelnen vorgesehen sind, in welchemUmfang diese Ausgaben für den Bau der 2. Stammstrecke der S‑Bahn-München vorgesehen sind und welche weiteren Investitionsmittel für den Bau der 2. SBahn-Stammstrecke an anderen Stelle im Haushaltsentwurf ausgewiesen sind.
Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr:
Die im Entwurf des Haushaltsplans 2024/2025 enthaltenen Verpflichtungsermächtigungen bei Kapitel 09 07 (Regionalisierungsmittel) Titel 891 71 sollen für die Projekte im Rahmen des Programms „Bahnausbau Region München“ und des „Ausbauprogramms S‑Bahn Nürnberg“ für die Umstellung auf klimafreundliche Antriebsformen sowie für Streckenausbaumaßnahmen und Geschwindigkeitsanhebungen eingesetzt werden. Eine Verwendung dieser Verpflichtungsermächtigungen für das Projekt 2. S‑Bahn-Stammstrecke München ist nicht vorgesehen.
Ausgabemittel für Investitionen in das Projekt 2. S‑Bahn-Stammstrecke München sind bei den Regionalisierungsmitteln nicht eingeplant. Für dieses Projekt gibt es einen Ansatz aus originären Landesmitteln bei Kapitel 09 06 (Öffentlicher Verkehr, Radverkehr) Titel 891 01
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