Foto: Lukas Barth

Anfra­ge zum Ple­num: Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gun­gen im Haushaltsplan

Ich fra­ge die Staatsregierung:

Nach­dem in Kap. 09 07 des Ent­wurfs der Staats­re­gie­rung zum Haus­halts­plan 2025/2025 im Tit. 891 71 Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gun­gen in Höhe von 482,5 Mio. Euro im Jahr 2024 und 97,3 Mio. Euro im Jahr 2025 — fäl­lig bis zum Jahr 2031 ‑aus­ge­wie­sen sind, fra­ge ich die Staats­re­gie­rung für wel­che Pro­jek­te die Beträ­ge der Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gun­gen im Ein­zel­nen vor­ge­se­hen sind, in wel­chem­Um­fang die­se Aus­ga­ben für den Bau der 2. Stamm­stre­cke der S‑Bahn-Mün­chen vor­ge­se­hen sind und wel­che wei­te­ren Inves­ti­ti­ons­mit­tel für den Bau der 2. SBahn-Stammstrecke an ande­ren Stel­le im Haus­halts­ent­wurf aus­ge­wie­sen sind.

Ant­wort des Staats­mi­nis­te­ri­ums für Woh­nen, Bau und Verkehr:
Die im Ent­wurf des Haus­halts­plans 2024/2025 ent­hal­te­nen Verpflichtungsermächtigungen bei Kapi­tel 09 07 (Regio­na­li­sie­rungs­mit­tel) Titel 891 71 sol­len für die Pro­jek­te im Rah­men des Pro­gramms „Bahn­aus­bau Regi­on Mün­chen“ und des „Aus­bau­pro­gramms S‑Bahn Nürn­berg“ für die Umstel­lung auf kli­ma­freund­li­che Antriebs­for­men sowie für Stre­cken­aus­bau­maß­nah­men und Geschwindigkeitsanhebungen ein­ge­setzt wer­den. Eine Ver­wen­dung die­ser Verpflichtungsermächtigungen für das Pro­jekt 2. S‑Bahn-Stamm­stre­cke Mün­chen ist nicht vorgesehen.
Aus­ga­be­mit­tel für Inves­ti­tio­nen in das Pro­jekt 2. S‑Bahn-Stamm­stre­cke Mün­chen sind bei den Regio­na­li­sie­rungs­mit­teln nicht ein­ge­plant. Für die­ses Pro­jekt gibt es einen Ansatz aus ori­gi­nä­ren Lan­des­mit­teln bei Kapi­tel 09 06 (Öffent­li­cher Verkehr, Rad­ver­kehr) Titel 891 01

AzP Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gung Haus­halt 2024-03-13

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