Ich frage die Staatsregierung:
Nachdem die Staatsregierung in ihrem Entwurf des Haushaltsgesetzes 2021, vorgesehen hatte, 400 Mio. Euro aus der Kreditaufnahme des Coronafonds für die so genannte Hightechagenda Plus zu verwenden, teilweise für Investitionen, teilweise für sonstige Ausgaben (siehe Erläuterungen zu Art. 2a Haushaltsgesetz 2021), und der Entwurf in diesem Punkt Gesetz wurde, frage ich die Staatsregierung, wie sie
dieses Vorgehen im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 — 2 BvF 1/22 in Hinblick auf den vom Verfassungsgericht geforderten Veranlassungszusammenhang zwischen der Kreditaufnahme und der Coronapandemie bewertet, wo genau der Zusammenhang bestanden haben soll, der zu diesem Gesetzentwurf führte, wenn mit der Kreditaufnahme die bereits vor der
Coronapandemie begonnene Hightechagenda weiterfinanziert werden sollte, und wie dieses Vorhaben mit Art. 109 Abs. 2 des Grundgesetzes und Art. 82 der Bayerischen Verfassung jeweils in Einklang zu bringen ist?
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat:
Aus Sicht der Staatsregierung bestehen aus den nachfolgenden Gründen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 befasst sich ausschließlich mit dem 2. Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 des Bundes und seiner Gültigkeit unter Art. 109 Abs. 3 Grundgesetz in Verbindung mit den nur für den Bundeshaushalt maßgeblichen Regelungen in Art. 115 Grundgesetz. Unmittelbare Rückschlüsse auf die Verfassungsgemäßheit der Länderhaushalte lassen sich daher
nicht ziehen, so auch nicht auf die Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsgesetzes 2021 des Freistaates Bayern.
Der Veranlassungszusammenhang zwischen der Corona-Pandemie als außergewöhnliche Notsituation i. S. d. Art. 82 Abs. 3 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Bayern sowie Art. 109 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz und der genannten Ausgaben ist eingehend in den Begründungen zu Art. 2a Haushaltsgesetz 2021 dargelegt. Bei der am 14. September 2020 als Reaktion auf die Corona-Krise beschlossenen Hightech Agenda Plus handelt es sich um eine neue konjunkturstützende Maßnahme des Freistaates Bayern, mit der ergänzend zur bereits bestehenden Hightech Agenda Bayern schwerpunktmäßig investive Maßnahmen umgesetzt werden.
Die vorsorglich geschaffenen Kreditermächtigungen 2021 für die Finanzierung der Hightech-Agenda Plus wurden im Vollzug 2021 aufgrund anderweitiger Vollzugsverbesserungen ohnehin nicht in Anspruch genommen, sodass hierfür keine Schulden aufgenommen wurden. Dies wurde in der Haushaltsrechnung 2021 dargelegt und auch vom Bayerischen Obersten Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2023 festgestellt. Insofern sind Verstöße gegen die Verfassung in diesem Zusammenhang nicht ersichtlich. Es handelt sich um einen in der Vergangenheit liegenden und abgeschlossenen Sachverhalt.
Die Anfrage als Originaldokument:
Mögliche Verfassungswidrigkeit des Haushaltsgesetzes 2021
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