Anfra­ge zum Ple­num: Aus­zah­lun­gen Sofort­hil­fen Hochwasser

Ich fra­ge die Staatsregierung:

In wel­cher Höhe sind bis heu­te Mit­tel nach der Richt­li­nie über die Sofort­hil­fe „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschä­den an Gebäu­den“ zur Bewäl­ti­gung der Fol­gen des Hoch­was­sers Ende Mai/ Anfang Juni 2024, aus­ge­zahlt, wie viele
Tage ver­ge­hen durch­schnitt­lich von der Antrag­stel­lung bis zur Aus­zah­lung und inwie­weit wer­den Hil­fen aus pri­va­ten Spen­den an Betrof­fe­ne – neben Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen – bei der Ent­schei­dung über die Höhe der Hilfs-
zah­lun­gen berück­sich­tigt oder abgezogen?

Ant­wort des Staats­mi­nis­te­ri­ums der Finan­zen und für Heimat:

Die Staats­re­gie­rung lässt die Betrof­fe­nen nicht im Stich und hat auf­grund des gro­ßen Aus­ma­ßes der Über­flu­tun­gen zügig Sofort­hil­fe­pro­gram­me auf­ge­legt. Die Sofort­hil­fe­pro­gram­me sind letzt­lich eine Eins-zu-eins-Umsetzung
der bereits 2021 bewähr­ten Sofort­hil­fen. Schon weni­ge Tage nach Beginn des Hoch­was­sers wur­den bereits die ers­ten Hilfs­gel­der an die Betrof­fe­nen aus­be­zahlt – mitt­ler­wei­le mehr als 17,5 Mil­lio­nen Euro. Bis­her sind bayern-
weit rund 9.500 Sofort­hil­fe­an­trä­ge von Pri­vat­haus­hal­ten eingegangen.

Aus Rück­sicht auf die vie­len hoch­was­ser­be­ding­ten Auf­ga­ben der Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den vor Ort wird auf die Erhe­bung von detail­lier­ten sta­tis­ti­schen Daten zu den ein­ge­hen­den Anträ­gen verzichtet.
Zur Ver­mei­dung einer Über­kom­pen­sa­ti­on sind Sofort­hil­fen zurück­zu­zah­len, wenn sämt­li­che mit der Natur­ka­ta­stro­phe zusam­men­hän­gen­de Hil­fen oder Leis­tun­gen (insb. Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen, Schadensersatzansprüche,
Spen­den) die Höhe des ent­stan­de­nen Gesamt­scha­dens über­schrei­ten. Die For­mu­la­re zur Bean­tra­gung der Sofort­hil­fen ent­hal­ten eine ent­spre­chen­de Erklä­rung der Antrag­stel­le­rin bzw. des Antragstellers.

 

 

 

 

 

Aus­zah­lun­gen Sofort­hil­fen Hoch­was­ser 03-07-2024

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