Ich frage die Staatsregierung:
In welcher Höhe sind bis heute Mittel nach der Richtlinie über die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“ zur Bewältigung der Folgen des Hochwassers Ende Mai/ Anfang Juni 2024, ausgezahlt, wie viele
Tage vergehen durchschnittlich von der Antragstellung bis zur Auszahlung und inwieweit werden Hilfen aus privaten Spenden an Betroffene – neben Versicherungsleistungen – bei der Entscheidung über die Höhe der Hilfs-
zahlungen berücksichtigt oder abgezogen?
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat:
Die Staatsregierung lässt die Betroffenen nicht im Stich und hat aufgrund des großen Ausmaßes der Überflutungen zügig Soforthilfeprogramme aufgelegt. Die Soforthilfeprogramme sind letztlich eine Eins-zu-eins-Umsetzung
der bereits 2021 bewährten Soforthilfen. Schon wenige Tage nach Beginn des Hochwassers wurden bereits die ersten Hilfsgelder an die Betroffenen ausbezahlt – mittlerweile mehr als 17,5 Millionen Euro. Bisher sind bayern-
weit rund 9.500 Soforthilfeanträge von Privathaushalten eingegangen.
Aus Rücksicht auf die vielen hochwasserbedingten Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden vor Ort wird auf die Erhebung von detaillierten statistischen Daten zu den eingehenden Anträgen verzichtet.
Zur Vermeidung einer Überkompensation sind Soforthilfen zurückzuzahlen, wenn sämtliche mit der Naturkatastrophe zusammenhängende Hilfen oder Leistungen (insb. Versicherungsleistungen, Schadensersatzansprüche,
Spenden) die Höhe des entstandenen Gesamtschadens überschreiten. Die Formulare zur Beantragung der Soforthilfen enthalten eine entsprechende Erklärung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.




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