Ich frage die Staatsregierung:
Mittel in welcher Höhe sind aktuell aus den im Jahr 2022 für Bayern zur Verfügung gestellten Bundesmitteln für Geflüchtete aus der Ukraine in Höhe von 79 Mio. Euro an bayerischen Kommunen ausbezahlt, weshalb ist die gegebenenfalls die Gesamtsummen noch nicht weitergeleitet und wann ist mit der vollständigen Auszahlung zu rechnen?
Antwort durch das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales:
Die Auszahlung der Mittel erfolgte durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales mit Bescheid vom 19.06.2023 an die kommunalen Trägerdes Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II), d.h. die Landkreise und kreisfreien Städte. Der ausbezahlte Betrag entspricht der Gesamthöhe der Leistungsausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte nach § 22 Abs. 1 SGB II für ukrainische Leistungsberechtigte im Vorjahr abzüglich der weitergegebenen Erstattungsleistungen des Bundes nach § 46 Absatz 6 und 7 SGB II, Art. 3 Absatz 1 AGSG. Damit wurden die entstandenen kommunalen Belastungen in Bayern vollständig ausgeglichen.
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