Die Staatsregierung hat einen Entwurf für ein Radgesetz in den Bayerischen Landtag eingebracht, kurz bevor das Verfassungsgericht das Volksbegehren für sichere Radwege für unzulässig erklärt hat.
Das eingebrachte Radgesetz (Drs. 18/29006), das nach den über 100.000 Unterschriften für das Volksbegehren schnell durch den Landtag gehetzt wurde, hat viele Mängel und bleibt sehr unkonkret — alles ohne aktive Beteiligung von Fachverbänden und kommunalen Spitzenverbänden. Trotzdem stellt es einen kleinen Schritt in die richtige Richtung dar und zeigt, dass die Öffentlichkeit bei wichtigen Fragen die Regierung zum Handeln bewegen kann.
“Das Rad ist das zukunftstauglichste Verkehrsmittel, dessen Nutzung weitaus höher liegen würde, wenn Tempo 30-Zonen, Radschnellwege, Abbiegeassistenten usw. in der Verkehrsplanung gleichberechtigt mitberücksichtigt würden”, so Claudia Köhler.
Jetzt erwarten wir von der Bundesebene, ein neues, fuß- und radverkehrsfreundlicheres Straßenverkehrsgesetz auf den Weg zu bringen, so wie es die Ampelregierung im Bund in den Koalitionsvereinbarungen vorsieht. Dieses muss dann auch in Bayern umgesetzt werden. Schade, wir hätten in Bayern auch Vorreiter für ein verbindliches und vorbildliches Radgesetz, wie es der ADFC vorschlägt, werden können — offensichtlich nur mit anderen Mehrheiten und echtem politischen Willen…




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