Durch unnötige Bürokratie verschleppt Bayern seit Jahresanfang absichtlich die Weitergabe von Bundesmitteln an die Kommunen zur Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine.
Die Staatsregierung begründet dies damit, dass eine landesrechtliche Regelung zur Weiterleitung des Geldes an die kreisfreien Gemeinden und Landkreise fehle (daher auch der oben genannte Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze)
Bemerkenswert daran ist allerdings, dass in fast allen anderen Bundesländern in Deutschland die Weiterleitung der Bundesmittel an die Kommunen funktioniert, in Bayern jedoch haben die Kommunen bis heute keinen Cent davon gesehen.
Kerstin Celina, sozialpolitischen Sprecherin der Landtags-Grünen, erklärt:
„Dass diese selbstgefällige Söder-Regierung absichtlich das Geld des Bundes nicht zeitnah an die Kommunen weiterreicht und stattdessen nur mit dem Finger nach Berlin zeigt, ist das perfekte Beispiel dafür, welche wahlkampftaktischen Spielchen CSU und Freie Wähler auf Kosten ihrer eigenen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker betreiben. Das populistische Gerede der Söder-Regierung und ihre Entscheidung, Bundesmittel monatelang zurückzuhalten, schadet nicht nur den Geflüchteten, sondern auch den Kommunen, deren finanzielle Mittel knapp sind, und allen Ehrenamtlichen, die sich für Integration engagieren. Die Staatsregierung gefährdet damit den sozialen Zusammenhalt und demonstriert erneut ihr Desinteresse an einer gelingenden Integration.“
Claudia Köhler, haushaltspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, erklärt:
„Große Forderungen stellen, aber Bundesmittel nicht weiterreichen und bewusst vorenthalten – das schadet den Kommunen und dem sozialen Zusammenhalt. Diese wahlkampftaktischen Spielchen sind billigster Populismus und unterste Schublade.“
Hintergrund:
Ukrainische Geflüchtete können durch den sogenannten Rechtskreiswechsel in der Regel Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch beziehen. Vom 1.6.22 bis 31.1.23 – also seit dem Rechtskreiswechsel in SGB II, gab es vom Bund eine Erstattung von 67,4 Prozent der Kosten. Der Bund hat angesichts der Herausforderungen weitere Mittel bereitgestellt, die hinzukommen. Das sind die 79 Mio. Euro, die von Bayern bereits abgerufen wurden und an die Kommunen verteilt werden sollen.
Bayern hält seit dem Jahreswechsel noch immer diese 79 Mio. Euro Bundesgelder für die Kommunen zur Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine zurück. Die Staatsregierung weigert sich, diese Mittel zügig an die Kommunen weiterzuleiten – seit Januar. Der bayerische Innenminister fordert mehr Mittel vom Bund für die Geflüchteten.
Die bayerische Landesregierung dagegen schiebt in Debatten und Forderungen das Thema gern trotz ihrer Zuständigkeit auf die Bundesebene und verschleppt mit unnötiger Bürokratie die Weiterleitung.
Andere Bundesländer schafften die Weiterleitung der Mittel auch ohne zusätzliches Gesetz bzw. ohne eine Gesetzesänderung.
Medienecho:
Hitzige Debatte über Ukraine Hilfen — MM
Geflüchtete kommen an, das Geld nicht — SZ
siehe auch:
Bayern reicht Bundesgelder für Integration nicht an Kommunen weiter
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