Ich frage die Staatsregierung:
Wie viele Mittel für den Bauunterhalt von staatlichen Gebäuden wurden im Haushalt 2023 (aufgelistet nach Ressorts) angemeldet, wie viele davon wurden tatsächlich in den Haushalt 2023 eingestellt und wie viele der angemeldeten Mittel für den Bauunterhalt wurden abschlägig beschieden?
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat:
Die Aufstellungsverfahren für die jeweiligen Haushaltsentwürfe des Bundes und der Länder gehören zum verfassungsmäßig garantierten Kernbereich des Regierungshandelns. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen werden mit den Ressorts einvernehmlich die Ansätze festgelegt.
Im Regierungsentwurf zum Haushalt 2023 sind Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gr. 519) in Höhe von 259,2 Mio. € vorgesehen (vgl. Haushaltsgesetz‑E 2023, Gruppierungsübersicht, Seite 59). Die Haushaltsmittel für den Bauunterhalt (Gr. 519) verteilen
sich wie folgt auf die Einzelpläne:
| Epl. Mio. € | |
| 01 | 4,5 |
| 02 | 3,1 |
| 03 | 69,8 |
| 04 | 31,2 |
| 05 | 14,9 |
| 06 | 36,2 |
| 07 | 1,7 |
| 08 | 6,3 |
| 09 | 4 |
| 10 | 18,4 |
| 11 | 0,5 |
| 12 | 5,8 |
| 13 | 13,7 |
| 14 | 1 |
| 15 | 47,8 |
| 16 | 0,3 |
Die Mittel für den Bauunterhalt können bei Bedarf im Haushaltsvollzug verstärkt werden; z. B. im Rahmen der dezentralen Budgetverwaltung einseitig
zu Gunsten des Bauunterhalts oder im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit mit kleinen Baumaßnahmen (Gr. 701; bzw. auch mit Kanalund Abwassersanierungen Gr. 702). Zudem stehen zumeist Ausgabereste zur Verfügung. Die tatsächlichen Ausgaben (IST) für den Bauunterhalt an
staatlichen Gebäuden liegen daher in den Jahren 2021 (312,6 Mio. €) und 2022 (345,4 Mio. €) auch deutlich über den Haushaltsansätzen (SOLL; 2021: 255,2 Mio. €; 2022: 260,5 Mio. €).




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