Foto: Andreas Gregor Montage: Markus Wutzke

Grü­ne, FDP, SPD: Koali­ti­ons­frak­tio­nen über­deh­nen Haus­halt und ris­kie­ren Verfassungsbruch

Heu­te wird im Baye­ri­schen Land­tag ein Dring­lich­keits­an­trag der Regie­rungs­frak­tio­nen von CSU und Frei­en Wäh­lern bera­ten, der die Anwen­dung eines Not­be­wil­li­gungs­rechts zur Umset­zung des Här­te­fall­fonds vor­sieht. Zusam­men mit den Frak­tio­nen der FDP und der SPD hat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag ein­ge­reicht (Druck­sa­che 18/25760), der unter Wah­rung des Haus­halts­rechts alter­na­tiv einen Nach­trags­haus­halt fordert.

Dazu die haus­halts­po­li­ti­sche Spre­che­rin der Grü­nen Frak­ti­on, Clau­dia Köh­ler: „Bay­ern braucht unbe­dingt den Här­te­fall­fonds, um Men­schen und Unter­neh­men in Bay­ern hel­fen zu kön­nen. Nach­dem die Staats­re­gie­rung über Mona­te nicht in der Lage war, den Haus­halts­ent­wurf 2023 recht­zei­tig vor­zu­le­gen, müs­sen wir jetzt eine recht­lich ein­wand­freie Lösung fin­den – aber ohne Über­deh­nung des Haus­halts­rechts. Des­halb kei­ne Not­be­wil­li­gung ohne Not und Nach­trags­haus­halt jetzt!“

Dazu der finanz- und haus­halts­po­li­ti­sche Spre­cher der FDP-Frak­ti­on, Dr. Hel­mut Kal­ten­hau­ser: „Die Anwen­dung des Not­be­wil­li­gungs­rechts zur schnel­len Durch­set­zung des Här­te­fall­fonds wäre ein kla­rer Ver­stoß gegen das Haus­halts­recht des Land­tags. Denn der Här­te­fall­fonds wur­de schon lan­ge ange­kün­digt, die Unvor­her­seh­bar­keit (Art. 37 Bay­HO) ist somit nicht gege­ben. Das kann auch der Beschluss eines ein­fa­chen Dring­lich­keits­an­trags kei­nes­falls hei­len. Es erstaunt, dass Finanz­mi­nis­ter Für­a­cker den Här­te­fall­fonds nicht im Rah­men eines Nach­trags­haus­halts ein­bringt. Das wäre schnell und unkom­pli­ziert. Der Staats­re­gie­rung fällt ihre Behä­big­keit nun auf die Füße. Hät­te sie den Haus­halts­ent­wurf für 2023 früh­zei­tig ins Par­la­ment geschickt, hät­ten wir recht­zei­tig den Här­te­fall­fonds beschlie­ßen kön­nen. Anstatt sich auf die Sach­ar­beit zu fokus­sie­ren, betrei­ben Für­a­cker und Söder lie­ber pau­sen­los Ampel-Bas­hing. Da soll­te man beson­ders dar­auf ach­ten, kei­ne eige­nen gra­vie­ren­den Feh­ler zu machen.“

Dazu der haus­halts­po­li­ti­sche Spre­cher der SPD-Frak­ti­on, Harald Gül­ler: „Der Bund hat 2022 für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger drei Ent­las­tungs­pa­ke­te mit einem Gesamt­vo­lu­men von 95 Mil­li­ar­den Euro geschnürt. Die Gel­der flie­ßen bereits und kom­men dort an, wo sie benö­tigt wer­den. Dar­über hin­aus spannt der Bund einen Abwehr­schirm in Höhe von 200 Mil­li­ar­den Euro, unter ande­rem zur Finan­zie­rung einer Gas­preis­brem­se. Ins­ge­samt gibt es also Bun­des­mit­tel von 295 Mil­li­ar­den Euro, die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung dage­gen denkt immer noch über 1,5 Mil­li­ar­den Euro nach! Die Ampel macht also 197mal mehr als CSU und Freie Wäh­ler ange­kün­digt haben. So klein, wie die Staats­re­gie­rung den Frei­staat macht, ist Bay­ern tat­säch­lich nicht. Mehr ist mög­lich und vor allem überfällig.“

Medi­en­echo:

“Blan­ko­scheck” für Söder? Oppo­si­ti­on rügt Här­te­fall­fonds — BR

Land­tag beschließt Här­te­fall­fonds — Bild

CSU und FW ebnen Weg für Aus­zah­lun­gen aus Här­te­fall­fonds — SZ

Land­tag erlaubt Not­be­wil­li­gungs­recht für Här­te­fall­fonds — WELT

 

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