Soli­de Finan­zen für Leben und Lebensgrundlagen

Unter dem Titel: „Soli­de Finan­zen für Leben und Lebens­grund­la­gen“ (Kon­zept sie­he unten) legen die Land­tags-Grü­nen ein Kon­zept für eine trag­fä­hi­ge Haus­halts­po­li­tik in Bay­ern vor.

Die letz­ten Jah­re haben gezeigt, dass Haus­halts- und Finanz­po­li­tik kurz­fris­tig Kri­sen finan­zi­ell abfe­dern und zur Kri­sen­be­wäl­ti­gung bei­tra­gen muss. Aber nur die gro­ße Wei­chen­stel­lung wird die Men­schen lang­fris­tig ent­las­ten und die Unter­neh­men stärken.

Haus­halts- und Finanz­po­li­tik sind die wich­tigs­ten Weg­wei­ser für die Gegen­wart und die Zukunft, sie gibt mit kla­ren Leit­li­ni­en und Grund­sät­zen ver­läss­li­che Plan­ken für unse­re Wirtschaft.

Als ers­ten Schritt in eine lang­fris­ti­ger ange­leg­te Haus­halts­po­li­tik brau­chen wir einen Kas­sen­sturz, eine Bilanz, die auf­zeigt, was dau­er­haft finan­zier­bar ist und was nicht, wo Inves­ti­ti­ons­be­dar­fe und Inves­ti­ti­ons­staus lie­gen, wo Geld fehlt. Denn das sind alles ver­deck­te Schul­den für die nächs­ten Generationen.

Danach müs­sen wir die Aus­ga­ben prio­ri­sie­ren und auf die Zukunft aus­rich­ten. Dazu gehö­ren eine sozi­al aus­ge­wo­ge­ne Ener­gie- und Ver­kehrs­wen­de, zeit­ge­mä­ße Infra­struk­tur und Bildung.

Inves­ti­ti­ons­för­de­run­gen wol­len wir auf ihre Kli­ma- und sozia­le Wir­kung und Chan­cen­ge­rech­tig­keit hin unter­su­chen und För­der­kri­te­ri­en ent­spre­chend anpassen.

Aber auch die Ein­nah­men­sei­te muss gestärkt wer­den. Das bedeu­tet nicht zwangs­läu­fig Steu­er­erhö­hun­gen, son­dern die per­so­nel­le und tech­ni­sche Ver­stär­kung der Finanz­ver­wal­tung, das ver­stärk­te Vor­ge­hen gegen Finanz­kri­mi­na­li­tät, also Steu­er­hin­ter­zie­hung, Steu­er­be­trug und Geldwäsche.

Schließ­lich gehört zu ver­ant­wor­tungs­vol­ler Finanz­po­li­tik auch das The­ma Dive­st­ment: Bay­ern soll sich ver­pflich­ten, bei sämt­li­chen Finanz­an­la­gen (z.B. Pen­si­ons­fond und lan­des­ei­ge­ne Stif­tun­gen) künf­tig stär­ker auf Nach­hal­tig­keits­aspek­te zu ach­ten, indem Nach­hal­tig­keit neben den bis­he­ri­gen Anla­ge­grund­sät­zen Sicher­heit, Ren­di­te und Liqui­di­tät als ver­bind­li­ches Kri­te­ri­um gesetz­lich fest­ge­schrie­ben wird.

 

221026_Konzept_Haushalt_und_Finanzen_10Punkte

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