Haushaltsverhandlungen im Bayerischen Landtag

Wo bleibt der Haus­halts­ent­wurf 2023?

Das Nichts­tun der Staats­re­gie­rung scha­det Bayern 

 Die Land­tags-Grü­nen for­dern die Söder-Regie­rung auf, schnellst­mög­lich den Haus­halts­ent­wurf 2023 vor­zu­le­gen. „Kri­sen las­sen sich weder aus­sit­zen noch weg­de­le­gie­ren. Minis­ter­prä­si­dent Mar­kus Söder hat die Ver­ant­wor­tung, Bay­ern gut durch die­se Zeit zu brin­gen. Um die Men­schen im Land ent­las­ten zu kön­nen, brau­chen wir Pla­nungs­si­cher­heit. Die bekom­men wir nur, wenn die Staats­re­gie­rung ihren Haus­halt für 2023 end­lich vor­legt. Wie sonst soll etwa zum Jah­res­wech­sel ein Nach­fol­ger für das 9‑Eu­ro-Ticket ste­hen, wenn die Finan­zie­rung nicht geklärt ist?“, so der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Lud­wig Hart­mann. Die CSU-FW-Regie­rungs­frak­tio­nen „wer­fen der­zeit mit For­de­run­gen nach Ber­lin um sich und haben ihre Arbeit für den Frei­staat Bay­ern kom­plett ein­ge­stellt. Gal­le­spu­cken­de Bier­zelt­re­den statt Regie­rungs­han­deln – in Zei­ten von Energie‑, Kli­ma­kri­se und fos­si­ler Infla­ti­on völ­lig fehl am Platz. Es wird Zeit, dass Minis­ter­prä­si­dent Söder end­lich preis­gibt, wie er sei­ne gro­ßen Töne finan­zie­ren will.“

Die haus­halts­po­li­ti­sche Spre­che­rin Clau­dia Köh­ler ver­weist auf das unauf­halt­sam ver­rin­nen­de Jahr: „Schon der Haus­halt 2022 kam viel zu spät für recht­zei­ti­ge Stel­len­be­set­zun­gen und Pla­nungs­si­cher­heit für die Kom­mu­nen. Soll­te der Ent­wurf wie­der erst zum Jah­res­en­de kom­men, kann er frü­hes­tens im April 2023 in Kraft tre­ten. Bis dahin ste­hen Bay­ern und die Kom­mu­nen dann ein bis zwei Quar­ta­le lang still – und das mit­ten in der Krise.“

Ohne Haus­halt

  • kön­nen die Men­schen in Bay­ern nicht ziel­ge­rich­tet ent­las­tet werden,
  • kann nicht in die Ener­gie­wen­de und Ener­gie­si­cher­heit inves­tiert werden,
  • kann das ÖPNV-Ange­bot nicht ver­bes­sert werden,
  • gibt es in Bay­ern kei­nen Nach­fol­ger für das 9 Euro Ticket,
  • kön­nen kei­ne Stel­len für zusätz­li­che Lehr­kräf­te an den Schu­len geschaf­fen werden,
  • kön­nen Geflüch­te­te aus der Ukrai­ne nicht inte­griert werden,
  • geht jede Pla­nungs­si­cher­heit ver­lo­ren für alle, die auf staat­li­che Zuschüs­se ange­wie­sen sind,
  • ohne Haus­halt und ohne kom­mu­na­len Finanz­aus­gleich kön­nen Städ­te und Gemein­den nicht ver­läss­lich planen.

Verwandte Artikel