Zur Beratenden Äußerung des Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH) zu staatlichen Überwertankäufen erklärt Claudia Köhler:
„Zum wiederholten Mal weist der Bayerische Oberste Rechnungshof auf völlig überteuerte und rechtlich umstrittene Grundstückskäufe durch die Staatsregierung hin. Was in dem ORH-Papier sehr höflich aufgelistet wird, ist in Wirklichkeit schon wieder eine ordentliche Watschn für einen sorglosen, ahnungslosen und verantwortungslosen Umgang mit Steuergeldern.“
Köhler kritisiert darüber hinaus, dass das Plenum des Landtags trotz klarer verfassungsrechtlicher Vorgaben einfach umgangen werde: „Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage, um über solche Überwertankäufe aus dem Grundstockvermögen entscheiden zu können. Was die Regierung dem Ausschuss vorgelegt hat, entspricht offensichtlich nicht der Verfassung. Letztlich ist das das Ergebnis einer Politik der einsamen Entscheidungen, die Großprojekte ankündigt, bevor sie sich über die Umsetzung und Finanzierung überhaupt Gedanken macht.“
Hintergrund: Laut ORH hat der Freistaat beispielsweise im Jahr 2018 bei vier Immobilienankäufen Kaufpreise von teils mehr als 90 Prozent über dem Verkehrswert akzeptiert. Es sei auch künftig mit Überwertankäufen zu rechnen, nachdem das Bauministerium 2021 erstmals Rahmenbedingungen dafür festgelegt hat. Diese waren der Anlass für den ORH, seine Erkenntnisse zu Überwertankäufen zusammenzufassen und Empfehlungen für künftige Überwertankäufe in einer Beratenden Äußerung an den Landtag auszusprechen. Wie der ORH darin unmissverständlich erklärt, vertritt er dazu eine andere Auffassung als die Verwaltung.
Medienecho:
Massive Kritik an Immobilienkäufen durch den Freistaat — Bayern — SZ.de





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