Ich frage die Staatsregierung:
Wurde seitens des Freistaats eine finanzielle Zusage für den Fall der Insolvenz der STOA169 gegeben, ist die Kostenübernahme in irgendeiner Form begrenzt und
wenn ja in welcher Höhe?“
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:
Das StMWK fördert kulturelle Veranstaltungen und Projekte. Die finanzielle Unterstützung von Projektträgern im Falle einer Insolvenz gehört nicht zum Zuständig-keitsbereich des StMWK. Dem Träger der Künstlersäulenhalle „STOA 169“ – der STOA 169 Stiftung – wurde daher zu keiner Zeit finanzielle Unterstützung im Falle einer Insolvenz zugesagt oder gewährt.





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