Ich frage die Staatsregierung:
Wurde seitens des Freistaats eine finanzielle Zusage für den Fall der Insolvenz der STOA169 gegeben, ist die Kostenübernahme in irgendeiner Form begrenzt und
wenn ja in welcher Höhe?“
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:
Das StMWK fördert kulturelle Veranstaltungen und Projekte. Die finanzielle Unterstützung von Projektträgern im Falle einer Insolvenz gehört nicht zum Zuständig-keitsbereich des StMWK. Dem Träger der Künstlersäulenhalle „STOA 169“ – der STOA 169 Stiftung – wurde daher zu keiner Zeit finanzielle Unterstützung im Falle einer Insolvenz zugesagt oder gewährt.
Verwandte Artikel
Anfrage zum Plenum: Praxisanleiterbonus zur Etablierung von innovativen Praxisanleitungskonzepten
Ich frage die Staatsregierung: Nachdem der Landtag zum Doppelhaushalt 2024/2025 200 Tsd. Euro für einen Praxisanleiterbonus zur Etablierung von innovativen Praxisanleitungskonzepten (Kap. 14 04 Tit. 681 01) beschlossen hatte, frage…
Weiterlesen »
Anfrage zum Plenum: Mittel und Ausgaben für “Wärmestrategie”
Ich frage die Staatsregierung: Wie viele Mittel hat die Staatsregierung seit Bestehen der in der „Wärmestrategie” ab genannten Initiativen (Energieforschungsprogramm, Elektrolyseförderprogramm, Unterstützung bei der kommunalen Wärmeplanung, Maßnahmenkatalog Tiefengeothermie, BioWärme Bayern,…
Weiterlesen »
Schriftliche Anfrage: „Hochwasser: Soforthilfen für Privathaushalte”
Gemeinsam mit meinem Kollegen Maximilian Deisenhofer stellte ich anlässlich des Hochwassers am 2.September 2024 folgende Anfrage “Soforthilfen für Privathaushalte” an das Bayerisches Staatsministerium für Finanzen und Heimat. Frage 1.1: Wie…
Weiterlesen »