Leistbarer Wohnraum ist knapp, das Bauen sehr teuer. Deshalb hat unter anderem die Gemeinde Oberschleißheim einen Grundsatzbeschluss zur Sozialen Bodennutzung (Sobon) erlassen. Damit verpflichtet die Gemeinde Bauinteressenten zu einer sozial verträglichen Preisgestaltung und zur Unterstützung der Kommune bei den Folgekosten der Planung. Wenn die öffentliche Hand baut, sollte sie mit gutem Beispiel vorangehen, könnte man meinen. Aber offenbar nicht in Oberschleißheim bei einer laufenden Planung einer Wohnanlage für Staatsbedienstete am Margaretenanger, kritisieren die Landkreisabgeordneten der Grünen Claudia Köhler, MdL und Dr. Markus Büchler, MdL.
“Ausgerechnet eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft hat nun in Oberschleißheim eine Befreiung von der SoBon beantragt. Deshalb haben wir Grüne im Bayerischen Landtag die Staatsregierung gefragt, ob die staatlichen Gesellschaften etwa nicht an die SoBon gebunden sind. Die Antwort lautet, dass die staatlichen Wohnungsbaugesellschaften sehr wohl daran gebunden sind, oftmals sogar noch sozialere Ziele anstreben. Also muss das auch in Oberschleißheim möglich sein. Eine Befreiung von der SoBon braucht der Freistaat hierfür nicht.” Claudia Köhler, MdL und haushaltspolitische Sprecherin
Dr. Markus Büchler, MdL und ehemaliger Oberschleißheimer Gemeinderat: “Die SoBon hat ja auch das Ziel, die Investoren an den Kosten und Lasten, die den Kommunen entstehen, zu beteiligen. Das sind Erschließungsmaßnahmen wie Straßen, Grün- und Ausgleichsflächen sowie den Folgekosten für soziale Infrastruktur, insbesondere für Kinderbetreuungseinrichtungen und Grundschulen, wie uns die Staatsregierung richtigerweise mitteilt. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet Oberschleißheim, das für eine Vielzahl staatlicher Einrichtungen mit Tausenden Arbeitsplätzen die Infrastrukturkosten trägt, auch noch bei diesem Wohnungsbauprojekt die Folgekosten aufgebürdet bekommt. Die staatliche Wohnungsbaugesellschaft muss ihren Beitrag leisten, wie es ein anderer Investor auch müsste!”



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