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Staat muss sich an SoBon hal­ten — auch in Oberschleißheim!

Leist­ba­rer Wohn­raum ist knapp, das Bau­en sehr teu­er. Des­halb hat unter ande­rem die Gemein­de Ober­schleiß­heim einen Grund­satz­be­schluss zur Sozia­len Boden­nut­zung (Sobon) erlas­sen. Damit ver­pflich­tet die Gemein­de Bau­in­ter­es­sen­ten zu einer sozi­al ver­träg­li­chen Preis­ge­stal­tung und zur Unter­stüt­zung der Kom­mu­ne bei den Fol­ge­kos­ten der Pla­nung. Wenn die öffent­li­che Hand baut, soll­te sie mit gutem Bei­spiel vor­an­ge­hen, könn­te man mei­nen. Aber offen­bar nicht in Ober­schleiß­heim bei einer lau­fen­den Pla­nung einer Wohn­an­la­ge für Staats­be­diens­te­te am Mar­ga­re­ten­an­ger, kri­ti­sie­ren die Land­kreis­ab­ge­ord­ne­ten der Grü­nen Clau­dia Köh­ler, MdL und Dr. Mar­kus Büch­ler, MdL.

“Aus­ge­rech­net eine staat­li­che Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft hat nun in Ober­schleiß­heim eine Befrei­ung von der SoBon bean­tragt. Des­halb haben wir Grü­ne im Baye­ri­schen Land­tag die Staats­re­gie­rung gefragt, ob die staat­li­chen Gesell­schaf­ten etwa nicht an die SoBon gebun­den sind. Die Ant­wort lau­tet, dass die staat­li­chen Woh­nungs­bau­ge­sell­schaf­ten sehr wohl dar­an gebun­den sind, oft­mals sogar noch sozia­le­re Zie­le anstre­ben. Also muss das auch in Ober­schleiß­heim mög­lich sein. Eine Befrei­ung von der SoBon braucht der Frei­staat hier­für nicht.” Clau­dia Köh­ler, MdL und haus­halts­po­li­ti­sche Sprecherin

Dr. Mar­kus Büch­ler, MdL und ehe­ma­li­ger Ober­schleiß­hei­mer Gemein­de­rat: “Die SoBon hat ja auch das Ziel, die Inves­to­ren an den Kos­ten und Las­ten, die den Kom­mu­nen ent­ste­hen, zu betei­li­gen. Das sind Erschlie­ßungs­maß­nah­men wie Stra­ßen, Grün- und Aus­gleichs­flä­chen sowie den Fol­ge­kos­ten für sozia­le Infra­struk­tur, ins­be­son­de­re für Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen und Grund­schu­len, wie uns die Staats­re­gie­rung rich­ti­ger­wei­se mit­teilt. Es kann nicht sein, dass aus­ge­rech­net Ober­schleiß­heim, das für eine Viel­zahl staat­li­cher Ein­rich­tun­gen mit Tau­sen­den Arbeits­plät­zen die Infra­struk­tur­kos­ten trägt, auch noch bei die­sem Woh­nungs­bau­pro­jekt die Fol­ge­kos­ten auf­ge­bür­det bekommt. Die staat­li­che Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft muss ihren Bei­trag leis­ten, wie es ein ande­rer Inves­tor auch müsste!”

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