FRM II Foto: Maria Schmalfuß Wikipedia

Über­ra­schen­de Höher­stu­fung der “Stö­rung” am FRM2

Land­kreis­ab­ge­ord­ne­te ver­lan­gen Aus­kunft mit Anfra­ge an Staatsregierung

Die bei­den grü­nen Land­kreis­ab­ge­ord­ne­ten Clau­dia Köh­ler MdL und Dr. Mar­kus Büch­ler MdL ver­lan­gen nun von der Staats­re­gie­rung Auf­klä­rung zur Stö­rung am Gar­chin­ger For­schungs­re­ak­tor FRM2 der TU Mün­chen. Im Früh­jahr 2020 ist dort Radio­ak­ti­vi­tät in Form des radio­ak­ti­ven Stoffs C14 aus­ge­tre­ten. Dabei sind die Jah­res­grenz­wer­te inner­halb weni­ger Wochen über­schrit­ten wor­den und die Öffent­lich­keit spät und unzu­rei­chend infor­miert wor­den. Die Betrei­be­rin (TUM) hat dies über­ra­schend erst jetzt auf der inter­na­tio­na­len Stör­fall-Ska­la von INES-Stu­fe 0 auf die INES-Stu­fe 1 hoch­stu­fen müs­sen. Damit ist der Vor­fall nun offi­zi­ell das schwer­wie­gends­te Ereig­nis an einem deut­schen For­schungs­re­ak­tor seit über 20 Jah­ren. War­um die­se kri­ti­sche­re Neu­be­wer­tung erst jetzt erfolgt — laut Betrei­be­rin “nach inten­si­ver Dis­kus­si­on mit inter­nen und exter­nen Stel­len” — wirft Fra­gen auf, die die bei­den Abge­ord­ne­ten mit einer offi­zi­el­len Anfra­ge an die Staats­re­gie­rung rich­ten (in Anlage).

Clau­dia Köh­ler, MdL will wis­sen: “War­um hat sich die­se Ein­stu­fung erst jetzt geän­dert und wer hat das ver­an­lasst? Muss­te erst von außen Druck auf die Betrei­be­rin, die TUM aus­ge­übt wer­den, bis eine kor­rek­te Ein­ord­nung erfolg­te? Wur­den uns alle nöti­gen Infor­ma­tio­nen vor­ge­legt oder wird hier beschwich­tigt und ver­tuscht? Unse­re Zwei­fel an der Zuver­läs­sig­keit der Betrei­be­rin sehen wir durch die­sen frag­wür­di­gen Vor­gang mas­siv bestärkt.”

Dr. Mar­kus Büch­ler, MdL nimmt die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung in die Ver­ant­wor­tung: “Wel­che Rol­le spielt das Umwelt­mi­nis­te­ri­um als Auf­sichts­be­hör­de, das hier­zu schweigt? Kann es sein, dass die Eigen­kon­trol­le der For­schungs­ein­rich­tung nicht funk­tio­niert und der Öffent­lich­keit wesent­li­che Infor­ma­tio­nen vor­ent­hal­ten wer­den? Ich erwar­te, dass das Umwelt­mi­nis­te­ri­um und das Bun­des­amt für Strah­len­schutz BfS den Vor­gang trans­pa­rent und öffent­lich dar­le­gen sowie die TUM und den FRM2 ab sofort streng kon­trol­lie­ren und über­wa­chen. So kann der FRM2 kei­nes­falls wei­ter­be­trie­ben werden.”

Die schrift­li­che Anfra­ge im Wort­laut SAN Höher­stu­fung des C14-Vorfalls

 

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