Die Grünen Landtagsabgeordneten Claudia Köhler und Dr. Markus Büchler haben eine Einwendung an die Regierung von Oberbayern im Planfeststellungsverfahren für einen 6‑streifigen Ausbau der A92 im Bereich AD M‑Feldmoching bis AK Neufahrn im August gesendet. Durch die Corona-Pandemie sind Erhebungen zum Verkehrsaufkommen nicht mehr aktuell und Planungen somit überholt.
Die stärkere Tendenz zum Home-Office, der prognostizierte Stellenabbau beim Münchner Flughafen und das reduzierte Fluggastaufkommen wird den Pendler- und Zubringerverkehr schrumpfen lassen. Ferner ist in der bisherigen Planung nicht berücksichtigt, dass sich die verkehrspolitischen Rahmenbedingungen in der Landeshauptstadt München seit der Kommunalwahl grundlegend verändert haben.
„Dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einer Verkehrswende folgen die neuen politischen Mehrheiten. Erklärtes Ziel der Stadt München ist es, den motorisierten Straßenverkehr zurückzudrängen, Fahrbahnflächen zugunsten von Fuß- und Radverkehr sowie dem ÖPNV umzuverteilen. Aus diesem Grund ist das Straßennetz in der Stadt München nicht in der Lage, den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen, der durch den Ausbau der A92 induziert wird.“, so der verkehrspolitische Sprecher Markus Büchler. Sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch der Freistaat Bayern und der Landkreis München seien bemüht, den Anteil des öffentlichen Verkehrs am Verkehrsaufkommen deutlich zu steigern. Dieses Ziel wird durch den Ausbau unterlaufen, da eine Verlegung des Fern- und Güterverkehrs auf eine Neubautrasse parallel zur A92 (ehem. Transrapid-Trasse) und die dadurch ermöglichte Ausweitung des überlasteten S‑Bahn-Verkehrs auf der Bestandsstrecke der S1 zu einem 10-Minuten-Takt verunmöglicht.
Die haushaltspolitische Sprecherin weiß die viele Millionen des Ausbaus besser angelegt: „Eine Sanierung der maroden Fahrbahn der A92 ist überfällig. Noch dringlicher ist der Lärmschutz für die vielen Anwohnerinnen und Anwohner entlang der Strecke. Deswegen fordere ich eine Lärmsanierung nach Neubaustandard für die zu sanierende Bestandsstrecke ohne Ausbau um zwei weitere Streifen.“ Zudem sei eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h für Pkw und 80 km/h für Lkw über 2,8 t anzuordnen, um die Bevölkerung vor Lärm zu schützen.
Die beiden Abgeordneten hoffen das die wichtige Einwendung gehör bei der Regierung zum Wohle des Klimas, der Anwohner, der Lebensqualität und des Flächenverbrauches findet.
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