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“Bei 300 Mil­lio­nen wird doch eine Lärm­schutz­wand drin sein”

Grü­ne Land­tags­ab­ge­ord­ne­te for­dern Maß­nah­me vom Bund

Nach Anga­ben der Staats­re­gie­rung erhält der Frei­staat Bay­ern 300 Mil­lio­nen Euro zusätz­li­che Bun­des­mit­tel für Auto­bah­nen und Bun­des­stra­ßen aus dem zwei­ten Nach­trags­haus­halt. Die Grü­nen Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten im Land­kreis Mün­chen Clau­dia Köh­ler und Mar­kus Büch­ler plä­die­ren dafür, einen Teil die­ser Mit­tel für drin­gend not­wen­di­ge Lärm­schutz­maß­nah­men einzusetzen.

Die haus­halts­po­li­ti­sche Spre­che­rin der Land­tags­frak­ti­on Clau­dia Köh­ler for­dert des­halb: “Die Kos­ten­schät­zun­gen für die Unter­ha­chin­ger Lärm­schutz­wand lie­gen bei ca. 10 Mil­lio­nen Euro, für eine oder zwei Kom­mu­nen der­zeit kaum zu stem­men. Wenn jetzt Mit­tel bereit ste­hen, soll­te sich die Staats­re­gie­rung um die Gesund­heit der Bürger*innen küm­mern und hier hel­fen, anstatt nur neu­en Lärm mit neu­en Stra­ßen zu erzeugen.”

Erst kürz­lich war eine Peti­ti­on im Land­tag zum Lärm­schutz mit der For­de­rung nach einem Tem­po­li­mit auf den Bun­des­fern­stra­ßen A8 und A998 der Gemein­den Tauf­kir­chen und Unter­ha­ching geschei­tert. Begrün­dung war unter ande­rem, dass der Bund zustän­dig sei und die recht­li­che Hand­ha­be für ein Tem­po­li­mit wegen der Ein­hal­tung der Lärm­grenz­wer­te bei täg­lich bis zu 58.000 Fahr­zeu­gen nicht gege­ben sei.

Der ver­kehrs­po­li­ti­sche Spre­cher der Land­tags­frak­ti­on Dr. Mar­kus Büch­ler meint: “Stra­ßen haben wir genug! Die 300 Mio. dür­fen nur in die Erhal­tung der bestehen­den Infra­struk­tur flie­ßen. Beson­ders wich­tig ist der Lärm­schutz. Wür­den die alten Auto­bah­nen heu­te gebaut wer­den, hät­ten die Anwoh­ner auf­grund stren­ge­rer Grenz­wer­te ein Recht dar­auf. Da ist es nur recht und bil­lig, wenn wir nun bei den alten Auto­bah­nen und Bun­des­stra­ßen nachrüsten.”

“Wenn es dem Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um wirk­lich ernst wäre mit dem Lärm­schutz auf Auto­bah­nen, könn­te der CSU-Minis­ter Scheu­er längst eine Geset­zes­än­de­rung auf den Weg brin­gen, die noch leich­ter Tem­po­li­mits aus Lärm­schutz­grün­den erlaubt. Aller­dings wäre wich­tig, dass er dies­mal vor­her nach­denkt und das dann nicht gleich wie­der zurück­nimmt”, so die bei­den Abge­ord­ne­ten mit einer Anspie­lung auf das Hin und Her beim Bußgeldkatalog.

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