Grü­ne, FDP und SPD for­dern im Fall Wire­card vol­le Trans­pa­renz von der baye­ri­schen Staatsregierung

Bericht im Haus­halts­aus­schuss am Donnerstag

Der Wire­card-Skan­dal zieht wei­te Krei­se. Ange­sichts der dra­ma­ti­schen Ent­wick­lun­gen haben die Land­tags­frak­tio­nen der Grü­nen, der FDP und der SPD das The­ma für die­se Woche auf die Agen­da des Haus­halts­aus­schus­ses set­zen las­sen. Sie wol­len auf Initia­ti­ve der FDP-Frak­ti­on von den Ver­tre­tern der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung unter ande­rem wis­sen, wie weit­rei­chend die Geschäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen dem Frei­staat und der Wire­card AG sind und mit wel­chen wirt­schaft­li­chen und poli­ti­schen Fol­gen zu rech­nen ist.

Tim Par­gent, finanz­po­li­ti­scher Spre­cher der Land­tags-Grü­nen, sagt: “Wire­card mar­kiert den größ­ten Finanz­skan­dal der letz­ten Jah­re. Jetzt gilt es alle Ver­bin­dun­gen der Söder-Regie­rung lücken­los auf­zu­klä­ren und auch als Frei­staat auf eine Reform der deut­schen Finanz­auf­sicht und der Wirt­schafts­prü­fungs­pra­xis hin­zu­wir­ken. Ein sol­ches Mul­ti­or­gan­ver­sa­gen von Auf­sichts­rat, Finanz­auf­sicht und Wirt­schafts­prü­fung darf sich nicht mehr wiederholen.”

Dazu der haus­halt­po­li­ti­sche Spre­cher der FDP-Frak­ti­on Dr. Hel­mut Kal­ten­hau­ser: “Der Fall Wire­card schä­digt den Finanz­stand­ort Bay­ern schwer. Er ist der größ­te Finanz­skan­dal der jün­ge­ren Geschich­te. Dazu haben eini­ge bei­getra­gen: der Jah­res­ab­schluss­prü­fer, die Auf­sicht, die von der Auf­sicht beauf­trag­ten Prü­fer – allen vor­an aber Wire­card selbst. Wie es zu einem Skan­dal sol­chen Aus­ma­ßes kom­men konn­te und wel­che Fol­gen für den Frei­staat ent­ste­hen, ist schwer nach­voll­zieh­bar. Die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung muss den Fall genau unter die Lupe neh­men und eine lücken­lo­se Feh­ler­ana­ly­se betrei­ben. Tau­sen­de Arbeits­plät­ze ste­hen auf dem Spiel. Wir ver­lan­gen von der Staats­re­gie­rung die Offen­le­gung aller Ver­bin­dun­gen zwi­schen dem Frei­staat und Wire­card. Sie muss jetzt schnell han­deln und Sor­ge dafür tra­gen, dass so etwas nie wie­der pas­siert. Wir brau­chen hier effek­ti­ve Kontrollmechanismen.”

Der haus­halts­po­li­ti­sche Spre­cher der SPD-Land­tags­frak­ti­on Harald Gül­ler stellt fest: “Kurz­fris­tig geht es uns dar­um, die Arbeits­plät­ze viel­leicht doch noch zu ret­ten und mit­tel­fris­tig dar­um, Scha­den vom Finanz­platz Mün­chen abzu­wen­den. Dar­über hin­aus muss alles getan wer­den, um für die Zukunft aus­zu­schlie­ßen, dass es einen ähn­lich gra­vie­ren­den Fall noch ein­mal gibt.”

 

Die Fra­gen an die Staats­re­gie­rung im Überblick:

Geschäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen Frei­staat und Wire­card AG

  1. Wel­che Geschäfts­be­zie­hun­gen unter­hält der Frei­staat Bay­ern zum gegen­wär­ti­gen Zeit­punkt mit der Wire­card AG und deren Tochtergesellschaften?
  2. Wel­che unmit­tel­ba­ren Fol­gen erge­ben sich dar­aus für die Geschäfts­be­zie­hun­gen des Frei­staats Bay­ern mit der Wire­card AG und deren Tochtergesellschaften?
  3. Haben die Wire­card AG und deren Toch­ter­ge­sell­schaf­ten För­der­pro­gram­me des Frei­staats Bay­ern in Anspruch genom­men, ggf. wel­che und in wel­cher Höhe?

Aus­wir­kun­gen aus der Insol­venz der Wire­card AG

  1. Von wel­chen kurz- und mit­tel­fris­ti­gen Aus­wir­kun­gen einer Insol­venz der Wire­card AG geht die Staats­re­gie­rung in Bezug auf den Finanz­platz Bay­ern aus?
  2. Von wel­chen kurz- und mit­tel­fris­ti­gen Aus­wir­kun­gen einer Insol­venz der Wire­card AG geht die Staats­re­gie­rung in Bezug auf den Wirt­schafts­stand­ort Bay­ern aus?
  3. Von wel­chen kurz- und mit­tel­fris­ti­gen Aus­wir­kun­gen einer Insol­venz der Wire­card AG geht die Staats­re­gie­rung in Bezug auf die Arbeits­plät­ze bei der Wire­card AG und mit ihr in Ver­bin­dung ste­hen­der Unter­neh­men aus?

Poli­ti­sche Folgen

  1. Wel­chen Ein­fluss beab­sich­tigt die Staats­re­gie­rung im Bund zu neh­men, um die Auf­sicht ins­ge­samt und die Prü­fungs­struk­tu­ren von Finanz­in­sti­tu­ten in Deutsch­land ziel­füh­rend so zu gestal­ten, dass ver­gleich­ba­re Vor­gän­ge künf­tig im frü­he­ren Sta­di­um erkannt wer­den kön­nen mit den ent­spre­chend zu zie­hen­den Konsequenzen?
  2. Gibt es Über­le­gun­gen der Staats­re­gie­rung, bei Finanz­in­sti­tu­ten mit Sitz in Bay­ern bzw. bei Finanz­in­sti­tu­ten mit einer erhöh­ten Bedeu­tung für den Frei­staat eige­ne Prü­fungs­kom­pe­ten­zen ein­zu­füh­ren bzw. bestehen­de auszuweiten?

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