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Staats­ver­mö­gen wider­recht­lich geschmälert?

Clau­dia Köh­ler weist auf Unge­reimt­hei­ten bei Grund­stücks­kauf über Wert für die Uni Nürn­berg hin — Land­tags­be­schluss offen­sicht­lich missachtet

Wur­de das baye­ri­sche Staats­ver­mö­gen — der so genann­te Grund­stock — von der Regie­rung Söder wider­recht­lich um rund 43 Mil­lio­nen Euro geschmä­lert? Medi­en­be­rich­te über die Abwick­lung eines über­teu­er­ten Grund­stücks­an­kauf für die Uni­ver­si­tät Nürn­berg legen dies nahe. Clau­dia Köh­ler, haus­halts­po­li­ti­sche Spre­che­rin der Land­tags-Grü­nen, for­dert des­halb umge­hen­de Auf­klä­rung von Minis­ter­prä­si­dent Söder und Finanz­mi­nis­ter Für­a­cker: „Die Ver­mö­gens­min­de­rung durch den über­teu­er­ten Kauf hät­te durch eine Zufüh­rung in den Grund­stock aus­ge­gli­chen wer­den müs­sen. Dies hät­te mit dem Dop­pel­haus­halt 2019/20 gesche­hen müs­sen, ist aber im Haus­halts­plan nicht offen­sicht­lich nachvollziehbar.“

Alter­na­tiv hät­te die Söder-Regie­rung dem Land­tag ein Gesetz zur Redu­zie­rung des Grundstocks
(= Staats­ver­mö­gens) vor­le­gen kön­nen. „Es gibt weder den Gesetz­ent­wurf noch einen ersicht­li­chen Haus­halts­ti­tel für den Ver­mö­gens­aus­gleich. Das ist nicht nur intrans­pa­rent, son­dern auch unter haus­hal­te­ri­schen Gesichts­punk­ten ein unhalt­ba­rer Zustand“, so Clau­dia Köh­ler. „Ich erwar­te von der Söder-Regie­rung die umge­hen­de Klä­rung des Vor­gangs, damit der Land­tag als Kon­troll­in­stanz die Recht­mä­ßig­keit über­prü­fen kann.“

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