Abbildung aus dem Jahresbericht 2019 des Bayerischen Obersten Rechnungshofs

Poli­ti­sche Maß­nah­men im Wert von 6,5 Mil­li­ar­den Euro verschleppt

Wer den aktu­el­len Prüf­be­richt des Obers­ten Rech­nungs­hofs zur Haus­halts­rech­nung 2017 liest, muss fest­stel­len: Die Regie­rung hat im Jahr 2017 in vie­len Berei­chen schlicht die Arbeit ver­wei­gert. 6,5 Mil­li­ar­den Euro Haus­halts­res­te in einem Jahr ste­hen für etli­che kon­kre­te poli­ti­sche Maß­nah­men und nöti­ge Inves­ti­tio­nen, die schlicht nicht umge­setzt wurden.

Haus­halts­res­te kön­nen gebil­det wer­den, wenn die tat­säch­li­chen Aus­ga­ben oder Ein­nah­men gerin­ger sind als die im Haus­halts­plan ver­an­schlag­ten Ansät­ze. Sie kön­nen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen in das nächs­te Haus­halts­jahr über­tra­gen werden.

Die Zeche zah­len jetzt die Kom­mu­nen, denen die not­wen­di­gen Inves­ti­tio­nen feh­len. Vie­le Kabi­netts- und Land­tags­be­schlüs­se sind ein­fach lie­gen geblie­ben. Wir spre­chen hier von zehn Pro­zent des Gesamt­haus­halts, also einer gewal­ti­gen poli­ti­schen Pro­duk­ti­vi­täts­lü­cke! Gera­de ange­sichts der gewach­se­nen Ein­nah­men in den wirt­schaft­lich star­ken Jah­ren hät­ten struk­tu­rel­le Maß­nah­men im Bil­dungs­we­sen, bei der Digi­ta­li­sie­rung, beim Zug­ver­kehr, bei der Schul­den­til­gung und beim Kli­ma­schutz auf den Weg gebracht wer­den müs­sen. Die CSU hat­te die abso­lu­te Mehr­heit und viel Geld zur Ver­fü­gung. Sie hät­te alles auf den Weg brin­gen kön­nen, brin­gen müs­sen! Die Per­so­nal­ver­sor­gung bei der Kin­der­be­treu­ung, das Bereit­hal­ten von Pfle­ge­plät­zen, zuver­läs­si­ger öffent­li­cher Per­so­nen­nah­ver­kehr vor Ort – es gibt so vie­le Her­aus­for­de­run­gen seit vie­len Jah­ren, bei denen die Kom­mu­nen und Land­krei­se im Stich gelas­sen wer­den. Zudem sehe ich auch aktu­ell kei­ne Abkehr von der fal­schen Poli­tik, Geld wahl­los zu ver­tei­len anstatt ziel­ge­rich­tet in die Zukunft zu inves­tie­ren. Auf­grund die­ser man­geln­den Vor­sor­ge war­ten vie­le Eltern ver­geb­lich auf einen Kin­der­gar­ten­platz für ihr Kind, Ange­hö­ri­ge auf einen Pfle­ge­platz, Fahr­gäs­te auf die Züge und die Unter­ha­chin­ge­rIn­nen auf Lärmschutz.

Kon­se­quen­ter­wei­se ver­wei­ger­ten die Land­tags-Grü­nen der Staats­re­gie­rung die Ent­las­tung für das Rech­nungs­jahr 2017.

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