Anfra­ge zum Plenum:

Ich fra­ge die Staatsregierung:

„In wel­cher Höhe sind seit Beginn des Ukrai­ne-Kriegs bis heu­te Haus­halts­mit­tel jeweils für Integration, Bera­tung und Betreu­ung Geflüch­te­ter aus der Ukrai­ne an Kom­mu­nen und Trä­ger der Frei­en Wohl­fahrts­pfle­ge gezahlt oder zuge­sagt wor­den, aus wel­chen Haus­halts­ti­teln erfolg­te jeweils die Finan­zie­rung und in wel­cher Höhe ste­hen in die­sen Titeln wei­te­re Mit­tel für das Jahr 2022 zur Verfügung?“

Staats­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann antwortet:

Mit Blick auf den aktu­el­len Zuzug von Geflüch­te­ten aus der Ukrai­ne hat die Staats­re­gie­rung die bestehen­den struk­tu­rel­len Inte­gra­ti­ons­an­ge­bo­te erheb­lich aus­ge­baut. Dazu wur­de die Beratungs- und Inte­gra­ti­ons­richt­li­nie mit Bekannt­ma­chung vom 13. Mai 2022 geän­dert. Die Antragsverfahren für die Stär­kung der Flücht­lings- und Inte­gra­ti­ons­be­ra­tung sowie der Integrationslotsen lau­fen der­zeit an. Die Fra­ge, in wel­cher Höhe Mit­tel an Kom­mu­nen und Trä­ger der
Frei­en Wohl­fahrts­pfle­ge gezahlt wur­den, kann des­halb zum gegen­wär­ti­gen Zeit­punkt nicht beantwortet werden.
Ergän­zend wird auf Fol­gen­des hingewiesen:
Im Bereich der Flücht­lings- und Inte­gra­ti­ons­be­ra­tung wer­den die vor­han­de­nen Stel­len von 575 auf 650 auf­ge­stockt. Die För­de­rung der Bera­ter­kräf­te wird um bis zu 13.000 Euro jähr­lich angehoben. Damit wird jeder Bera­ter mit bis zu 65.000 Euro geför­dert. Die Ver­tei­lung der zusätzlichen Bera­ter­stel­len nimmt aktu­ell die Lan­des­ar­beits­ge­mein­schaft der öffent­li­chen und frei­en Wohl­fahrts­pfle­ge vor. Ergänzt wird dies durch eine kurz­fris­ti­ge Sofort-Unter­stüt­zung: Für jede Bera­ter­stel­le kann eine Unter­stüt­zungs­kraft auf Mini­job-Basis geför­dert wer­den, die den Geflüchteten ins­be­son­de­re bei der Erst­ori­en­tie­rung hilft. Dazu wer­den bei der HH-Stel­le 03 12/684 54 für das HH-Jahr 2022 bis zu ca. 8 Mio. Euro zusätz­lich zur Ver­fü­gung gestellt.Im Bereich der Inte­gra­ti­ons­lot­sin­nen und ‑lot­sen wird der maxi­ma­le För­der­be­trag so erhöht, dass pro Land­kreis bzw. kreis­frei­er Stadt eine hal­be Lot­sen­stel­le zusätz­lich geför­dert wer­den kann. Dazu wer­den bei der HH-Stel­le 03 12/633 55 für das HH-Jahr 2022 bis zu ca. 2,4 Mio. Euro zusätz­lich zur Ver­fü­gung gestellt. Auch die übri­gen exis­tie­ren­den Ange­bo­te der Inte­gra­ti­ons­för­de­rung ste­hen Geflüch­te­ten aus der Ukrai­ne offen. Eine Dif­fe­ren­zie­rung hin­sicht­lich der Haus­halts­mit­tel kann inso­weit nicht erfolgen.

AzP Haus­halts­mit­tel Ukraine

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