„In welcher Höhe sind seit Beginn des Ukraine-Kriegs bis heute Haushaltsmittel jeweils für Integration, Beratung und Betreuung Geflüchteter aus der Ukraine an Kommunen und Träger der Freien Wohlfahrtspflege gezahlt oder zugesagt worden, aus welchen Haushaltstiteln erfolgte jeweils die Finanzierung und in welcher Höhe stehen in diesen Titeln weitere Mittel für das Jahr 2022 zur Verfügung?“
Staatsminister Joachim Herrmann antwortet:
Mit Blick auf den aktuellen Zuzug von Geflüchteten aus der Ukraine hat die Staatsregierung die bestehenden strukturellen Integrationsangebote erheblich ausgebaut. Dazu wurde die Beratungs- und Integrationsrichtlinie mit Bekanntmachung vom 13. Mai 2022 geändert. Die Antragsverfahren für die Stärkung der Flüchtlings- und Integrationsberatung sowie der Integrationslotsen laufen derzeit an. Die Frage, in welcher Höhe Mittel an Kommunen und Träger der
Freien Wohlfahrtspflege gezahlt wurden, kann deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen:
Im Bereich der Flüchtlings- und Integrationsberatung werden die vorhandenen Stellen von 575 auf 650 aufgestockt. Die Förderung der Beraterkräfte wird um bis zu 13.000 Euro jährlich angehoben. Damit wird jeder Berater mit bis zu 65.000 Euro gefördert. Die Verteilung der zusätzlichen Beraterstellen nimmt aktuell die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege vor. Ergänzt wird dies durch eine kurzfristige Sofort-Unterstützung: Für jede Beraterstelle kann eine Unterstützungskraft auf Minijob-Basis gefördert werden, die den Geflüchteten insbesondere bei der Erstorientierung hilft. Dazu werden bei der HH-Stelle 03 12/684 54 für das HH-Jahr 2022 bis zu ca. 8 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.Im Bereich der Integrationslotsinnen und ‑lotsen wird der maximale Förderbetrag so erhöht, dass pro Landkreis bzw. kreisfreier Stadt eine halbe Lotsenstelle zusätzlich gefördert werden kann. Dazu werden bei der HH-Stelle 03 12/633 55 für das HH-Jahr 2022 bis zu ca. 2,4 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Auch die übrigen existierenden Angebote der Integrationsförderung stehen Geflüchteten aus der Ukraine offen. Eine Differenzierung hinsichtlich der Haushaltsmittel kann insoweit nicht erfolgen.
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