Ich frage die Staatsregierung:
Wird die für die Steuererklärung gedachte neue Online-Variante von „Mein ELSTER“ erneut für die Steuererklärung 2020 die Möglichkeit, eine Einzelveranlagung einer Zusammenveranlagung gegenüberzustellen, enthalten, um damit auch die entsprechend vorteilhaftere Variante auszuwählen (dies
war im vorhergehenden Programm „ELSTER 2019“ noch möglich), falls ja, wann ist damit zu rechnen, falls nein, warum soll dieses steuerzahlerfreundliche Funktion nicht mehr angeboten werden?
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat:
Bislang standen seitens der Steuerverwaltung für die Abgabe der elektronischen Einkommensteuererklärung zwei unterschiedliche bundesweit einheitliche Verfahren zur Verfügung: Das PC-Programm ElsterFormular und (seit dem Jahr 2012) das neuere bzw. modernere Online-Portal „Mein ELSTER“.
Das Portal ist schlank und vorteilhaft aufgesetzt. Es kann auf jedem Endgerät mit jedem Betriebssystem genutzt werden. Bund und Länder haben deshalb
entschieden, dass für die Einkommensteuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2020 bundeseinheitlich seitens der Steuerverwaltung nur noch das
Online-Portal „Mein ELSTER“ zur Verfügung steht.
Das Portal beinhaltet eine einfache und verständliche Benutzerführung. Die Gegenüberstellung von Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung als
Zusatzfunktion, wie in ElsterFormular, würde die Komplexität von „Mein ELSTER“ deutlich erhöhen und ist deshalb im Portal nicht enthalten.
Als Alternativen stehen auf dem freien Markt eine Vielzahl von kommerziellen Steuerprogrammen frei zur Verfügung, die hinsichtlich der Beratungsleistungen über das staatliche ELSTER-Portal hinausgehen und von der Steuerverwaltung unterstützt werden.
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