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Anfra­ge zum Ple­num: Aus­ga­be­res­te Finan­zie­rung Baye­ri­scher Jugendring

Ich fra­ge die Staatsregierung:

„Nach­dem ein Ver­tre­ter des Staats­mi­nis­te­ri­ums für Fami­lie, Arbeit und Sozia­les am 11.4.2024 im Aus­schuss für Staats­haus­halt und Finanzfragen auf vor­han­de­ne Aus­ga­be­res­te im Ein­zel­plan 10 bei der Finanzierung des Baye­ri­schen Jugend­rings hin­ge­wie­sen hat­te, fra­ge ich die Staats­re­gie­rung, auf wel­che Höhe sich die­se Gesamt­res­te zum Ende des Jah­res 2023 sum­miert belau­fen und in wel­cher Höhe damit im Jahr 2024 Haus­halts­mit­tel – auch unter Berück­sich­ti­gung der Haushaltssperre – zur Ver­fü­gung ste­hen, wenn der Land­tag dem Ent­wurf der Staats­re­gie­rung für den Dop­pel­haus­halt 2024/2025 unver­än­dert zustimmen sollte?“

Ant­wort durch das Staats­mi­nis­te­ri­um für Fami­lie, Arbeit und Soziales:
Es wird vor­ab dar­auf hin­ge­wie­sen, dass dem Baye­ri­schen Jugend­ring K.d.ö.R. (BJR) im Epl. 10 bei TG 78 „Aus­ga­ben für Jugend­ar­beit“ (bis auf Tit. 685 78) kei­ne Titel direkt zuge­wie­sen sind. Zum Ende des Jah­res 2023 belie­fen sich die Aus­ga­be­res­te in der TG 78 auf rd. 5,832 Mio. Euro, die aus­schließ­lich bei der För­de­rung von Investitionskosten von Jugend­her­ber­gen und sons­ti­gen Ein­rich­tun­gen der Jugend­ar­beit ange­fal­len sind. Die­se Mit­tel wur­den von den Trä­gern nicht abgerufen.
Bei unver­än­der­ter Zustim­mung zum Dop­pel­haus­halt 2024/2025 durch den Land­tag ste­hen in der TG 78 in 2024 unter Berück­sich­ti­gung der Haus­halts­sper­re 32,854 Mio. Euro zur Ver­fü­gung. Im Ver­gleich zum EHH 2023 ste­hen damit in der TG 78 HH-Mit­tel in glei­cher Höhe zur Ver­fü­gung. Es wird aktu­ell geprüft, in wel­cher genau­en Höhe der BJR dar­aus HH-Mit­tel erhält. Dar­über hin­aus sol­len dem BJR über Fraktionsinitiativen wei­te­re HH-Mit­tel i.H.v. 2,32 Mio. Euro brut­to aus der TG 78 zur Ver­fü­gung gestellt werden.

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