Ich frage die Staatsregierung:
„Nachdem ein Vertreter des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales am 11.4.2024 im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen auf vorhandene Ausgabereste im Einzelplan 10 bei der Finanzierung des Bayerischen Jugendrings hingewiesen hatte, frage ich die Staatsregierung, auf welche Höhe sich diese Gesamtreste zum Ende des Jahres 2023 summiert belaufen und in welcher Höhe damit im Jahr 2024 Haushaltsmittel – auch unter Berücksichtigung der Haushaltssperre – zur Verfügung stehen, wenn der Landtag dem Entwurf der Staatsregierung für den Doppelhaushalt 2024/2025 unverändert zustimmen sollte?“
Antwort durch das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales:
Es wird vorab darauf hingewiesen, dass dem Bayerischen Jugendring K.d.ö.R. (BJR) im Epl. 10 bei TG 78 „Ausgaben für Jugendarbeit“ (bis auf Tit. 685 78) keine Titel direkt zugewiesen sind. Zum Ende des Jahres 2023 beliefen sich die Ausgabereste in der TG 78 auf rd. 5,832 Mio. Euro, die ausschließlich bei der Förderung von Investitionskosten von Jugendherbergen und sonstigen Einrichtungen der Jugendarbeit angefallen sind. Diese Mittel wurden von den Trägern nicht abgerufen.
Bei unveränderter Zustimmung zum Doppelhaushalt 2024/2025 durch den Landtag stehen in der TG 78 in 2024 unter Berücksichtigung der Haushaltssperre 32,854 Mio. Euro zur Verfügung. Im Vergleich zum EHH 2023 stehen damit in der TG 78 HH-Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung. Es wird aktuell geprüft, in welcher genauen Höhe der BJR daraus HH-Mittel erhält. Darüber hinaus sollen dem BJR über Fraktionsinitiativen weitere HH-Mittel i.H.v. 2,32 Mio. Euro brutto aus der TG 78 zur Verfügung gestellt werden.
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