Bei den aktuell laufenden Haushaltsberatungen haben sich die Regierungsfraktionen CSU und FW ein “Spielgeld” genehmigt und stellen Mini-Anträge für einzelne Stimmkreise, insgesamt für 90 Mio Euro. Das finde ich schon bedenklich genug, sollte die Landespolitik mit einem bedarfsgerechten Haushalt doch gute Verhältnisse für ganz Bayern auf den Weg bringen.
Der Clou war heuer aber m.E. die Tatsache, dass schon vor den Beratungen im Ausschuss, vor einer Debatte und Abstimmung dieser Anträge im Parlament Schecks überreicht und die Gelder als genehmigt erklärt wurden.
Unter anderem hatte der Staatskanzleichef Florian Herrmann Ende Februar in der SZ erklärt, “für eine Machbarkeitsstudie… würden aus dem bayerischen Haushalt 75000 Euro als sogenannte Anschubfinanzierung bereitgestellt”.
Artikel Süddeutsche: CSU-Politiker fordern noch eine Machbarkeitsstudie
Dies entspricht nicht den Tatsachen! Im Haushalt befinden sich diese Mittel nicht. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hatten noch nicht einmal die Beratungen im Haushaltsausschuss begonnen, der Änderungsantrag wurde erst Mitte März beraten und als Beschlussempfehlung abgestimmt. Erst am 8.4.25 wird das Nachtragshaushaltsgesetz im Plenum beschlossen werden.
Ich habe daraufhin in einer Anfrage zum Plenum gefragt, wie die Staatsregierung die Vorabveröffentlichung durch den Staatskanzleichef vor Behandlung im Ausschuss sieht und wie verbindlich diese Zusage sein kann.
Überraschenderweise kam vom Ministerium die Antwort, es stehe bereits im Entwurf. Stimmt nicht!
Ganz im Gegenteil: Sonst hätte es ja gar keinen Änderungsantrag gebraucht. Der Änderungsantrag der CSU/FW wurde erst nach der Veröffentlichung und nach der Antwort in der Anfrage zum Plenum im Ausschuss behandelt.
Mein Eindruck: CSU und FW pfeifen auf das Parlament, warten eine Debatte und Abstimmung über ihre Anträge gar nicht mehr ab. Ich halte das für sehr bedenklich.
Dass ein Ministerium die Unwahrheit sagt, wenn es eng wird, ist eine neue Qualität. Meine eigentliche Frage nach der Einschätzung wurde darüber hinaus gar nicht beantwortet.
Wenn sich die Regierungsfraktionen schon aus dem öffentlichen Geld in schwierigen Zeiten eine Selbstbedienung von 90 Mio Euro für die eigenen Stimmkreise genehmigen, sollten sie zumindest noch das parlamentarische Verfahren achten.
Ich werde mich bei der Präsidentin beschweren.
Anfrage zum Plenum: Ich frage die Staatsregierung:
“Nachdem Staatskanzleichef Florian Herrmann laut Süddeutscher Zeitung vom 26.2.2025 bekannt gegeben hat, dass aus dem Staatshaushalt 75.000 Euro zur Finanzierung einer Machbarkeitsstudie der Verlängerung der U6 zum Flughafen München zur Verfügung gestellt werden, frage ich die Staatsregierung, wie verbindlich diese Finanzierungszusage ist, wie sie den Zeitpunkt der Bekanntgabe noch vor den anstehenden Haushaltsberatungen im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen in der KW 11 bewertet und welche Summe aufgrund der gesetzlichen Haushaltssperre voraussichtlich tatsächlich zur Verfügung stehen wird?”
Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr:
Der Entwurf zum Nachtragshaushalt 2025 sieht als eine Maßnahme die Finanzierung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der U6 von Garching zum Flughafen vor.
Wenn der Entwurf so umgesetzt wird, können für die Machbarkeitsstudie nach Abzug der Haushaltssperre 63.750,00 Euro verausgabt werden.
AzP Machbarkeitsstudie Verlängerung U6
Medienecho:
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