Ich frage die Staatsregierung:
Mit Mitteln in welcher Höhe können Träger der Ganztags- und Mittagsbetreuung von Kindern in Bayern in diesem Jahr kalkulieren, wie will die Staatsregierung den Trägern sowie Eltern Planungssicherheit geben und wie will sie den Ausstieg von einzelnen Trägern aus der Ganztags-betreuung verhindern, wenn die Förderpauschalen, die dringend einen Aufwuchs benötigen, erst Ende des 2. Quartals mitdem Haushalts-beschluss in Kraft treten können und bis dahin rechtlich unverbindlich bleibt, in welcher Höhe finanzielle Mittel für Sach- und Personalkosten den Trägern für das Schuljahr 2024/2025 zur Verfügung stehen werden?
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:
Die Höhe des je Gruppe bzw. Klasse und Schuljahr zur Verfügung stehenden Budgets sowie die Höhe der staatlichen Förderung einer Mittagsbetreuung wird im Rahmen des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für jede Schulart jährlich festgelegt und bekannt gegeben. Die konkreten Beträge stehen für das gesamte laufende Schuljahr fest und bieten hier Planungssicherheit.
Darüber hinaus besteht Planungssicherheit darin, dass die Genehmigung bzw. Bewilligung des entsprechenden Antrags durch den Schulaufwandsträger zur unbefristeten Einrichtung .…
Die vollständige Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus finden Sie hier: Förderung der Ganztagsangebote.
Die Anlage zur Förderung der Ganztagsangebote an Schulen im Schuljahr 2023/2024: Förderung der Ganztagsangebote Anlage
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