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Anfra­ge zum Ple­num: Ganz­tags- und Mit­tags­be­treu­ung in Bayern

Ich fra­ge die Staatsregierung:

Mit Mit­teln in wel­cher Höhe kön­nen Trä­ger der Ganz­tags- und Mit­tags­be­treu­ung von Kin­dern in Bay­ern in die­sem Jahr kal­ku­lie­ren, wie will die Staats­re­gie­rung den Trä­gern sowie Eltern Pla­nungs­si­cher­heit geben und wie will sie den Aus­stieg von ein­zel­nen Trä­gern aus der Ganz­tags-betreu­ung ver­hin­dern, wenn die För­der­pau­scha­len, die drin­gend einen Auf­wuchs benö­ti­gen, erst Ende des 2. Quar­tals mit­dem Haus­halts-beschluss in Kraft tre­ten kön­nen und bis dahin recht­lich unver­bind­lich bleibt, in wel­cher Höhe finan­zi­el­le Mit­tel für Sach- und Per­so­nal­kos­ten den Trä­gern für das Schul­jahr 2024/2025 zur Verfügung ste­hen werden?

Ant­wort des Staats­mi­nis­te­ri­ums für Unter­richt und Kultus:

Die Höhe des je Grup­pe bzw. Klas­se und Schul­jahr zur Verfügung ste­hen­den Bud­gets sowie die Höhe der staat­li­chen För­de­rung einer Mit­tags­be­treu­ung wird im Rah­men des Antrags- und Geneh­mi­gungs­ver­fah­rens für jede Schul­art jähr­lich fest­ge­legt und bekannt gege­ben. Die kon­kre­ten Beträ­ge ste­hen für das gesam­te lau­fen­de Schul­jahr fest und bie­ten hier Planungssicherheit.

Darüber hin­aus besteht Pla­nungs­si­cher­heit dar­in, dass die Geneh­mi­gung bzw. Bewil­li­gung des ent­spre­chen­den Antrags durch den Schul­auf­wands­trä­ger zur unbe­fris­te­ten Einrichtung .…

 

Die voll­stän­di­ge Ant­wort des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Unter­richt und Kul­tus fin­den Sie hier: För­de­rung der Ganztagsangebote.

Die Anla­ge zur För­de­rung der Ganz­tags­an­ge­bo­te an Schu­len im Schul­jahr 2023/2024: För­de­rung der Ganz­tags­an­ge­bo­te Anlage

 

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