Zum Thema „Alte Akademie und mögliche Insolvenz der Signa Gruppe“ habe ich gemeinsam mit meinen Kolleg*innen Ludwig Hartmann, Barbara Fuchs, Tim Pargent (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eine Anfrage an das Bayerische Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gestellt.
Hier die Fragen und Antworten:
Zu 1.:
a) Ist das Erbbaurecht an der Alten Akademie grundsätzlich verwertbar?
b) Darf es durch den Erbbaurechtsnehmer weiter veräußert werden?
Die Fragen 1.a) und 1.b) werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Erbbaurechtsnehmerin kann im Rahmen der vertraglichen Zweckbestimmung von dem Erbbaurecht Gebrauch machen. Im Falle einer Veräußerung gelten das Erbbaurechtsgesetz und die vertraglich getroffenen Regelungen.
.….
Das vollständige Dokument finden Sie hier Alte Akademie und mögliche Insolvenz der Signa Gruppe
Medienecho:
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