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Schrift­li­che Anfra­ge: Unter­stüt­zung der Kom­mu­nen bei der Auf­nah­me von Geflüchteten

Zum The­ma “Unter­stüt­zung der Kom­mu­nen bei der Auf­nah­me von Geflüch­te­ten und Ver­tei­lung der Inte­gra­ti­ons­pau­scha­len 2021, 2022 und 2023 auf die baye­ri­schen Kom­mu­nen”  habe ich gemein­sam mit mei­ner Kol­le­gin Gülse­ren Demi­rel eine schrift­li­che Anfra­ge an Baye­ri­sches Staats­mi­nis­te­ri­um des Innern, für Sport und Inte­gra­ti­on gestellt.

Vor­be­mer­kung:

Im Jahr 2023 wen­det der Frei­staat Bay­ern erheb­li­che Lan­des­mit­tel in Höhe von rd. 2,73 Mrd. EUR (vor­läu­fig geschätz­te „Ist-Aus­ga­ben“) im Bereich Asyl und Inte­gra­ti­on auf. Er leis­tet dabei auch in gro­ßem Umfang Erstat­tun­gen und sons­ti­ge Aus­glei­che für die Unter­brin­gung und Ver­sor­gung Geflüch­te­ter sowie für sons­ti­ge flücht­lings­be­zo­ge­ne Kos­ten an die Kom­mu­nen – für 2023 sind 925,1 Mio. EUR ver­an­schlagt (die Zah­len sind der Zen­tra­len Daten­stel­le der Lan­des­fi­nanz­mi­nis­ter aus 03/2023 entnommen).

Im Unter­schied zu ande­ren Län­dern ist die Unter­brin­gung und Ver­sor­gung von Asyl­be­wer­bern in Bay­ern Auf­ga­be des Frei­staa­tes. Die­se Kos­ten trägt der Frei­staat grund­sätz­lich allei­ne. Die Kom­mu­nen wer­den inso­fern also erst gar nicht belas­tet. Zudem dul­det der Frei­staat vie­le Fehl­be­leg­er in den staat­li­chen Unter­künf­ten, ins­be­son­de­re aus der Ukrai­ne. Auch das ent­las­tet die Kom­mu­nen in finan­zi­el­ler wie orga­ni­sa­to­ri­scher Hin­sicht stark. Allein für die Unter­brin­gung und Ver­sor­gung von in baye­ri­schen Asyl­un­ter­künf­ten unter­ge­brach­ten Per­so­nen wird der Frei­staat Bay­ern die­ses Jahr rd. 1,8 Mrd. EUR auf­wen­den. Die bun­des­sei­tig für die Unter­stüt­zung der Län­der vor­ge­se­he­nen Mit tel decken ledig­lich einen sehr klei­nen Bruch­teil die­ser Kos­ten ab.

Unse­re Fra­gen und Ant­wor­ten dazu fin­den Sie hier Unter­stüt­zung der Kom­mu­nen bei der Auf­nah­me von Geflüch­te­ten Demi­rel-Köh­ler-22 I

ANL1 Demi­rel-Köh­ler-22 I 

ANL2 Demi­rel-Köh­ler-22 I

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