Zum Thema “Unterstützung der Kommunen bei der Aufnahme von Geflüchteten und Verteilung der Integrationspauschalen 2021, 2022 und 2023 auf die bayerischen Kommunen” habe ich gemeinsam mit meiner Kollegin Gülseren Demirel eine schriftliche Anfrage an Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gestellt.
Vorbemerkung:
Im Jahr 2023 wendet der Freistaat Bayern erhebliche Landesmittel in Höhe von rd. 2,73 Mrd. EUR (vorläufig geschätzte „Ist-Ausgaben“) im Bereich Asyl und Integration auf. Er leistet dabei auch in großem Umfang Erstattungen und sonstige Ausgleiche für die Unterbringung und Versorgung Geflüchteter sowie für sonstige flüchtlingsbezogene Kosten an die Kommunen – für 2023 sind 925,1 Mio. EUR veranschlagt (die Zahlen sind der Zentralen Datenstelle der Landesfinanzminister aus 03/2023 entnommen).
Im Unterschied zu anderen Ländern ist die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern in Bayern Aufgabe des Freistaates. Diese Kosten trägt der Freistaat grundsätzlich alleine. Die Kommunen werden insofern also erst gar nicht belastet. Zudem duldet der Freistaat viele Fehlbeleger in den staatlichen Unterkünften, insbesondere aus der Ukraine. Auch das entlastet die Kommunen in finanzieller wie organisatorischer Hinsicht stark. Allein für die Unterbringung und Versorgung von in bayerischen Asylunterkünften untergebrachten Personen wird der Freistaat Bayern dieses Jahr rd. 1,8 Mrd. EUR aufwenden. Die bundesseitig für die Unterstützung der Länder vorgesehenen Mit tel decken lediglich einen sehr kleinen Bruchteil dieser Kosten ab.
Unsere Fragen und Antworten dazu finden Sie hier Unterstützung der Kommunen bei der Aufnahme von Geflüchteten Demirel-Köhler-22 I
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