Das Projekt GeFa entwickelt ein Gemeinsames Fachverfahren für alle 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem GeFa werden alle Fachbereiche der ordentlichen Gerichtsbarkeit bis auf den Grundbuch- und Registerbereich, die eigene Fachverfahren haben, alle Fachgerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaften versorgt. In seiner endgültigen Ausbaustufe wird das GeFa 100.000 Nutzerinnen und Nutzer in der Justiz deutschlandweit haben und eine Vielzahl von bestehenden Fachverfahren ablösen. Perspektivisch will auch der Bund dem Entwicklungsverbund GeFa beitreten und das GeFa an den obersten Gerichtshöfen des Bundes und bei dem Generalbundesanwalt einsetzen.
Aktuell wird der Fachaufsatz Zivil entwickelt, er soll Anfang 2025 in Baden-Württemberg pilotiert werden. Im November 2023 wird das Projekt mit der Entwicklung des Fachaufsatzes Straf für die Strafgerichte und Staats-anwaltschaften beginnen.
Sukzessive werden weitere Fachbereiche entwickelt, pilotiert und in den Regelbetrieb eingeführt. Den Abschluss machen nach derzeitiger Planung die Fachgerichtsbarkeiten, die voraussichtlich Ende 2028 pilotiert werden.
Das Projekt wird durch einen Projektlenkungsausschuss gesteuert, in dem Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vertreten sind. Den Vorsitz hat Bayern inne, den stellvertretenden Vorsitz Nordrhein-Westfalen. Daneben besteht ein Länderbeirat, in dem alle 16 Länder Sitz und Stimme haben. Dieser beschließt insbesondere das Budget. Das Gesamtbudget für das Projekt GeFa liegt derzeit bei etwa 171 Mio. EUR
Die einzelnen Fragen und Antworten dazu finden Sie hier Einführung Fachverfahren Gefa




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