Ich frage die Staatsregierung:
Mittel in welcher Höhe beziffert in Euro sind Stand heute aus den im Jahr 2022 für Bayern zur Verfügung gestellten Bundesmitteln für Geflüchtete aus der Ukraine in Höhe von 79 Mio. Euro an bayerischen
Kommunen ausbezahlt, in welcher Höhe in Euro sind Restmittel vorhanden und welche konkrete Verwendung ist für diese Restmittel vorgesehen?“
Antwort durch das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales:
Die Auszahlung der Mittel erfolgte durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales mit Bescheid vom 19.06.2023 an die kommunalen Träger des SGB II (kreisfreien Gemeinden und Landkreise). Der ausbezahlte
Betrag entspricht der Gesamthöhe der Leistungsausgaben der kreisfreien Gemeinden und Landkreise nach § 22 Abs. 1 SGB II für ukrainische Leistungsberechtigte im Vorjahr abzüglich der weitergegebenen Erstattungsleistungen des Bundes nach § 46 Absatz 6 und 7 SGB II, Art. 3 Absatz 1 AGSG. Damit wurden die entstandenen kommunalen Belastungen in Bayern vollständig ausgeglichen.
Eine Verteilung kann entsprechend den gesetzlichen Grundlagen (Art. 3 Abs. 4 AGSG, Art. 2 Absatz 2 Satz 2 AVSG) noch nicht stattfinden, soweit die zur Verfügung stehende Verteilungsmasse die Leistungsausgaben der Kommunen übersteigt. Die in 2023 noch unverbrauchten Restmittel werden daher nach einer entsprechenden Mittelübertragung in den nächsten Haushalt zum nächstmöglichen Abrechnungszeitpunkt an die Kommunen ausbezahlt.




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