Die letzte Frühjahrssynode war etwas ganz Besonderes: Es wurde ein neuer Landesbischof gewählt. In der Kirche St. Matthäus am Sendlinger Tor Platz versammelten sich die Landessynodalen bereits am Montag zur Wahl.
Vier Kandidierende waren in einem transparenten Verfahren nach zahlreichen Vorschlägen vom Wahlausschuss zur Kandidatur vorgeschlagen: Gabriele Hörschelmann, Christian Kopp, Nina Lubomierski, Klaus Schlicker. Auch nach im Kirchenrecht vorgesehenen maximal sechs Wahlgängen konnte jedoch keiner der Kandidierenden die erforderliche absolute Mehrheit von 55 Stimmen erreichen. Im letzten Wahlgang waren es 52 Stimmen für Christian Kopp und 50 Stimmen für Nina Lubomierski. Die beiden anderen Kandidierenden hatten zu diesem Zeitpunkt ihre Kandidatur zurückgezogen. Was tun?
In mehreren Beratungsrunden in den nächsten Tagen der Synode – Tagungsort war dann St. Markus in der Gabelsberger Straße — wurde ein rechtlich gültiger Weg gefunden und beschlossen, noch während der Landessynode abzustimmen. Ansonsten hätte ein völlig neuer Wahlvorschlag erstellt werden müssen. Dieser Versuch war erfolgreich: Wir haben einen neuen Landesbischof! Christian Kopp, Regionalbischof Kirchenkreis München und Oberbayern wird im November als Landesbischof in Bayern und Nachfolger für Heinrich Bedford-Strohm eingeführt. In seiner ersten Stellungnahme betonte Herr Kopp, den wir von der Ordination und Einführung unserer Pfarrerinnen kennen, die Zusammenarbeit aller Engagierten in unserer Kirche.
Im Bericht des Landesbischofs auf dieser Frühjahrssynode erklärte Landesbischof Bedford-Strohm zu sexualisierter Gewalt in der Kirche, es beschäme ihn immer wieder, „dass wir als Kirche diejenigen, die solche sexualisierte Gewalt im Raum der Kirche erfahren haben, davor nicht schützen konnten“. Selbstverständlich würden zur Ahndung von Verbrechen immer die entsprechenden Taten an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Die Evang.-Luth. Landeskirche in Bayern hat zur Aufarbeitung und Prävention bereits ein Gesetz erlassen und eine Fachstelle für sexualisierte Gewalt geschaffen, die Betroffene bei der individuellen Aufarbeitung begleiten soll.
Zum Thema Klimaschutz in der Kirche gab es einen Zwischenbericht auf dem Weg zu einem kirchlichen Klimaschutzgesetz. Klimaschutz sei keine kirchenleitende Maßnahme, „sondern eine breite Bewegung“, zu der alle beitragen könnten. Klimaschutz müsse eine Haltungsfrage werden. Zur Finanzierung der Klima-schutzmaßnahmen wurde ein Klimaschutzfonds vorgeschlagen. Dieser werde aus den ersparten Ausgaben und dem Kirchensteuer-Mehrertrag regelmäßig befüllt und könne nach heutiger Planung mit 60 Millionen Euro im Jahr 2024 starten.
Unsere Kirchengemeinde in Unterhaching hat bereits von drei auf einen Stützpunkt reduziert. Sozusagen vorbildlich, denn auf der Landessynode wurde betont, die Reduzierung des Bestands sei ein ganz wesentlicher Schlüssel auf dem Weg zur Klimaneutralität. „Eine drastische Reduzierung des Gebäudebestands um 50 Prozent des derzeit vorhandenen Bestands ist nicht nur aus Gründen der Gemeindeglieder‑, Finanz- und Personalentwicklung geboten, sondern ist auch maßgebliche Stellschraube und Grundvoraussetzung zur Herstellung von Klimaneutralität, da auf Gebäude 89 Prozent der CO2-Emissionen entfallen“, so Kirchenrat Blumtritt.
Wir verabschiedeten ein Papier zum Thema assistierter Suizid, das von einem Arbeitskreis in sensibler Arbeit vorbereitet wurde. Es unterstreicht die Werte des Lebensschutzes und der Selbstbestimmung sowohl in ihrer je eigenen Dignität als auch im angemessenen Bezug aufeinander. Darüber hinaus artikuliert das Papier auch Forderungen an die Politik, unter anderem, dass die Hospizarbeit und Palliativmedizin gestärkt werden müssen und dass flächendeckend für alle Schwerstkranken in ausreichendem Umfang gute ambulante und stationäre Angebote eines würdevollen und möglichst schmerzfreien letzten Weges vorgehalten werden müssen.
Schwungvoll und laut wurde es in der Kirche, als feierlich drei Partnerschaftsverträge unterzeichnet wurden: mit der Gemeinschaft der lutherischen Kirchen in Zentralamerika (CILCA), der Dreiervertrag zwischen der ELKB, den CILCA und der Evangelisch-Lutherischen Kirchein Brasilien sowie der Vertrag mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Tansania. Unter Trommelwirbel und Klatschen unterzeichneten die Bischöfe Heinrich Bedford-Strohm und Fredrick Shoo (Tansania) sowie Kirchenpräsidentin Silvia Beatrice Genz (Brasilien) und Kirchenpräsident Rolando Antonio Ortez Martinez (CILCA) die Verträge.
Mit Reden von Synodalpräsidentin Annekathrin Preidel und Regionalbischof Kopp sowie einer Gedenkminute gedachten wir am letzten Tag Wilhelm Freiherr von Pechmann (1859–1948), dem ersten gewählten Präsidenten der Evangelisch-Lutherischen Generalsynode in Bayern, anlässlich seines 75.Todestages am 10. Februar 2023. Pechmann war entschiedener Nazi-Gegner und Mahner gegen Rassismus und Antisemitismus. Er bekleidete – neben seinem Hauptberuf als leitender Banker – zahlreiche nationale und internationale kirchliche Ehrenämter.
Zwischen den Beratungen, den Gebeten und dem Singen finden stets gemeinsame Mahlzeiten statt. Dieser Austausch mit Pfarrer*innen, Religionspädagog*innen, Kirchenvorsteher*innen und anderen ehrenamtlich Engagierten aus ganz Bayern ist nicht nur interessant, sondern gibt auch die Gelegenheit, wertvolle Ideen und Erfahrungen auszutauschen.
Mehr über die Landessynode lesen Sie auf https://landessynode.bayern-evangelisch.de/
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