Zum Thema „CT-Hochleistungsscanner für Krankenhäuser in Bayern“ habe ich eine schriftliche Anfrage an das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gestellt.
Computertomographie-Systeme weisen bei der Diagnostik von COVID-19-Erkrankungen eine besondere Leistungsfähigkeit auf. Aufgrund ihrer hohen Sensitivität für den Nachweis pneumoniebedingter Veränderungen des Lungengewebes wurden sie bereits frühzeitig im chinesischen Wuhan, das als Ausgangsort der Corona-Pandemie gilt, als Mittel zur Diagnose eingesetzt. Fachgesellschaften, darunter die Deutsche Röntgengesellschaft (DRG), empfahlen die Verwendung zur Feststellung des Schweregrads und zur Verlaufskontrolle von COVID19-Pneumonien (vgl. CT-Diagnostik bei COVID-19: Nutzen und Limitationen im klinischen Alltag (aerzteblatt.de)). CT-Systeme ermöglichen die rasche Detektion pneumonieassoziierter Veränderungen des Lungengewebes. Bei typischen Befunden für eine COVID-19-Pneumonie können sie eine entsprechende Verdachtsdiagnose frühzeitig, noch vor dem Vorliegen von Testergebnissen, erhärten. Die Sicherung der Diagnose erfolgt dann durch den PCR-Nachweis des Erregers SARS-CoV‑2. Insbesondere zu Beginn der Pandemie wurde es so möglich, Patientinnen und Patienten bereits vor einem positiven PCR-Ergebnis zu isolieren und zu behandeln, um einerseits weitere Infektionen zu verhindern und andererseits schweren Krankheitsverläufen durch eine entsprechend rasch eingeleitete Behandlung so gut wie möglich zu begegnen. Denn die CT-Untersuchung erlaubt es auch, innerhalb kurzer Zeit den Schweregrad und den Verlauf einer COVID-19-Pneumonie zu erfassen. Dies ermöglicht zusammen mit der Bewertung von Laborparametern die Identifikation von Patientinnen und Patienten mit hohem Risiko für einen schweren Verlauf der Infektion, die u. a. das Risiko eines Lungenversagens birgt.
Zu Beginn der Pandemie bestand ein Marktversagen, da die Behandlungskapazitäten und verfügbaren medizinischen Geräte am Markt durch eine extrem
hohe und weltweite Nachfrage begrenzt waren. Die Diagnostik mit den bereitgestellten CT-Geräten war wesentliche Voraussetzung für eine schnelle medizinische Versorgung und ermöglichte zudem eine rasche vorbeugende Einleitung von Infektionsschutzmaßnahmen im Umgang mit Patientinnen und Patienten in
der Klinik, bei denen aufgrund des CT-Befunds die Verdachtsdiagnose „COVID19“ gestellt wurde.
1. a) Welche Staatsministerien waren für die Entscheidung und die Umsetzung
dieser Maßnahme verantwortlich?
b) Aus welchem Grund wurden die Geräte grundsätzlich angeschafft?
Die Fragen 1. a) und b) werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hatte zu Beginn der
Corona-Pandemie insgesamt 34 CT-Geräte zur Ausweitung der Diagnosekapazitäten zur Erkennung von COVID-19-Erkrankungen beschafft und bayerischen Kliniken zur Verfügung gestellt. …
Die vollständigen Fragen und Antworten finden Sie hier CT-Hochleistungsscanner Antwort




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