Ich frage die Staatsregierung:
„Wie viele der vom Bund über das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für Jugendsozialarbeit an Schulen finanzierten Stellen können ab Juli 2023 mit Mitteln aus dem Staatshaushalt weiterfinanziert werden, wie hoch ist dabei die Förderquote für die Kommunen und wie lange plant die Staatsregierung die Förderung in dieser Höhe weiterzuführen?“
Antwort durch das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales:
Alle der vom Bund über das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für Jugendsozialarbeit an Schulen finanzierten Stellen können ab 1. August 2023 mit Mitteln aus dem Staatshaushalt weiterfinanziert werden, sofern der Landtag die im Regierungsentwurf für den Staatshaushalt 2023 dafür vorgesehenen Mittel bereitstellt.
Die Förderquote richtet sich ab 1. August 2023 nach den geltenden Fördersätzen der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS vom 25. März 2021 (BayMBl. Nr. 265) und liegt demnach bei bis zu 16.360 Euro je Vollzeitäquivalent.
Die Förderung unterliegt aus haushaltsrechtlichen Gründen der Jährlichkeit, somit ist die Finanzierung wie bei allen geförderten Stellen bis 31. Dezember 2023 befristet. Über die Weiterführung des Förderprogramms sowie mögliche Ausweitungen wird im Rahmen der Haushaltsaufstellungen entschieden.
Stellen für Jugendsozialarbeit an bayerischen Schulen 2023
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