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Anfra­ge zum Ple­num: Stel­len für Jugend­so­zi­al­ar­beit an Baye­ri­schen Schu­len 2023

Ich fra­ge die Staatsregierung:
„Wie vie­le der vom Bund über das Akti­ons­pro­gramm „Auf­ho­len nach Coro­na für Kin­der und Jugend­li­che“ für Jugend­so­zi­al­ar­beit an Schu­len finan­zier­ten Stel­len kön­nen ab Juli 2023 mit Mit­teln aus dem Staatshaushalt wei­ter­fi­nan­ziert wer­den, wie hoch ist dabei die För­der­quo­te für die Kom­mu­nen und wie lan­ge plant die Staats­re­gie­rung die Förderung in die­ser Höhe weiterzuführen?“

Ant­wort durch das Staats­mi­nis­te­ri­um für Fami­lie, Arbeit und Soziales:
Alle der vom Bund über das Akti­ons­pro­gramm „Auf­ho­len nach Coro­na für Kin­der und Jugend­li­che“ für Jugend­so­zi­al­ar­beit an Schu­len finanzierten Stel­len kön­nen ab 1. August 2023 mit Mit­teln aus dem Staatshaushalt wei­ter­fi­nan­ziert wer­den, sofern der Land­tag die im Regierungsentwurf für den Staats­haus­halt 2023 dafür vor­ge­se­he­nen Mit­tel bereitstellt.
Die För­der­quo­te rich­tet sich ab 1. August 2023 nach den gel­ten­den För­der­sät­zen der Bekannt­ma­chung des Baye­ri­schen Staatsministeriums für Fami­lie, Arbeit und Sozia­les über die Richt­li­nie zur För­de­rung der Jugend­so­zi­al­ar­beit an Schu­len – JaS vom 25. März 2021 (BayMBl. Nr. 265) und liegt dem­nach bei bis zu 16.360 Euro je Vollzeitäquivalent.
Die För­de­rung unter­liegt aus haus­halts­recht­li­chen Grün­den der Jährlichkeit, somit ist die Finan­zie­rung wie bei allen geför­der­ten Stel­len bis 31. Dezem­ber 2023 befris­tet. Über die Wei­ter­füh­rung des Förderprogramms sowie mög­li­che Aus­wei­tun­gen wird im Rah­men der Haushaltsaufstellungen entschieden.

 

Stel­len für Jugend­so­zi­al­ar­beit an baye­ri­schen Schu­len 2023

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