„In welcher Höhe haben die bayerischen Stellen in Kooperation mit den Jobcentern Bundesmittel in den Jahren 2020/2021/2022 verwendet, wie hoch war der Etat insgesamt, der zur Verfügung stand und wie hoch werden die Mittel voraussichtlich 2023 sein?“
Antwort durch das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales:
Die Jobcenter sind überwiegend als gemeinsame Einrichtungen organisiert, in denen die Bundesagentur für Arbeit und die Landkreise und kreisfreien Städte zusammenwirken. Zum Teil bestehen kommunale Jobcenter, dort ist alleine der Landkreis oder die kreisfreie Stadt Träger. Die Jobcenter bewirtschaften Bundesmittel und kommunale Mittel.
Es gibt keine „bayerischen Stellen“, die „in Kooperation mit den Jobcentern“ Bundesmittel bewirtschaften. Zur Höhe der Ausgaben liegen keine eigenen Erkenntnisquellen vor.
Entsprechend der veröffentlichten Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das Jahr 2020 betrugen die Ausgaben der Bayerischen Jobcenter für aktive und passive Leistungen im SGB II insgesamt 3,2 Mrd. Euro. Die Abrechnungen für die Jahre 2021 und 2022 wurden noch nicht veröffentlicht bzw. liegen noch nicht vor. Eine Schätzung der Ausgaben für das Jahr 2023 kann auf Grund der unsicheren Rahmenbedingungen nicht realistisch durchgeführt werden.
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts:
Ausgaben rd. 2,5 Mrd. Euro
o Davon Bundesmittel rd. 2,1 Mrd. Euro
o Kommunale Mittel rd. 0,4 Mrd. Euro
Maßnahmen der beruflichen Eingliederung / Integration:
Ausgaben rd. 0,22 Mrd. Euro (Bund trägt über Eingliederungsbudget 100 % dieser Kosten)
Verwaltungskosten der Jobcenter: Ausgaben rd. 0,55 Mrd. Euro
(Bund trägt über Verwaltungsbudget 84,8 % der Kosten = 0,46 Mrd. Euro, Kommunen 15,2 %)
Hier finden Sie die Anfrage im Original AzP Jobcenter




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