Anfra­ge zum Ple­num: S‑Bahn Ver­län­ge­rung nach Geretsried

Ich fra­ge die Staatsregierung:

Wie ist der Sach­stand bei der S‑Bahn-Ver­län­ge­rung nach Gerets­ried, wie beein­flusst die Ver­le­gung der B 11 west­lich Gerets­ried den Zeit­plan für die SBahn Ver­län­ge­rung nach Gerets­ried, war­um wird die Tie­fer­le­gung von Bahn­hof und Bahn­über­gang in Wolfrats­hau­sen nicht schon längst realisiert?

Ant­wort des Staats­mi­nis­te­ri­ums für Woh­nen, Bau und Verkehr:

Sach­stand S7-Verlängerung:
Der­zeit läuft das Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren. Nach der im Jahr 2015 erziel­ten Eini­gung über die Aus­ge­stal­tung des S‑Bahnausbaus im Stadt­ge­biet von Wolfrats­hau­sen ist, bedingt durch die Lösung mit einem Trog unter der Sau­er­la­cher Stra­ße, eine kom­plet­te Neu­pla­nung erfor­der­lich gewor­den. Der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss ist laut Deut­scher Bahn (DB) frü­hes­tens im Jahr 2023 zu erwar­ten. Unter Beach­tung der aktu­el­len Rah­men­be­din­gun­gen kommt die DB zu der Ein­schät­zung, dass ein Bau­be­ginn für die S‑Bahnverlängerung im Jahr 2024 nicht erwar­tet wer­den kann.

Beein­flus­sung des Zeit­plans durch Ver­le­gung B 11:
Da die Pla­nun­gen zur S‑Bahnverlängerung bereits weit fort­ge­schrit­ten sind, wird ver­sucht, die neue B 11 so zu pla­nen, dass sie neben der geplan­ten Bahn­li­nie ver­läuft. Die Stra­ßen­pla­nung wird im Detail fort­lau­fend mit der DB abgestimmt.Vorziehen der Tie­fer­le­gung von Bahn­hof und Bahn­über­gang in Wolfrats­hau­sen: Erst nach Vor­lie­gen rechts­kräf­ti­gen Bau­rechts für die Ver­län­ge­rung der S7 von Wolfrats­hau­sen nach Gerets­ried kann eine abschnitts­wei­se Umset­zung mit der DB erör­tert werden.

Die Anfra­ge im Ori­gi­nal AzP Ver­län­ge­rung S‑Bahn Geretsried

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