Ich frage die Staatsregierung:
„In welcher Höhe wurden staatliche Zuschüsse aus den Titeln 684 06 und 893 04 in Kap. 05 05 des Staatshaushaltes jeweils in den Jahren 2020 und 2021 an die HannsSeidel-Stiftung e.V., die Georg-von-Vollmar-Akademie e.V., die Franken-Akademie Schloss Schney e.V., die Gesellschaft für Politische Bildung e.V. Akademie Frankenwarte Würzburg, das Bayerische Seminar für Politik e.V., die Thomas-Dehler-Stiftung, an die Petra-Kelly-Stiftung — Bayerisches Bildungswerk für Demokratie und Ökologie in der Heinrich-Böll-Stiftung e.V. und an das Bildungswerk für Kommunalpolitik Bayern e.V. gezahlt?“
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:
Die Antwort auf die Anfrage kann der angefügten Tabelle entnommen werden. Ergänzend wird auf folgendes hingewiesen:
Bezüglich Titel 684 06 bemessen sich die Anteile im Verhältnis der prozentualen Verteilung der bei den jeweils letzten vier Wahlen zum Bayerischen Landtag für diese Fraktionen abgegebenen gültigen Gesamtstimmen. Bei dieser Berechnung bleiben Gesamtstimmen, die für Fraktionen abgegeben wurden, die keinem geförderten Zuwendungsempfänger nahestehen, oder für Parteien, die nicht im Landtag in Fraktionsstärke vertreten sind, außer Betracht. Maßgeblich für die Berechnung sind die zu Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres vorliegenden Wahlergebnisse.
Bezüglich Titel 893 04 sind die Mittel zur Förderung notwendiger Investitionsmaßnahmen an Bildungsstätten der parteinahen politischen Stiftungen bestimmt. Gefördert werden Maßnahmen kleineren Umfangs im Rahmen von Umbauten, Sanierung und Modernisierung von Bildungseinrichtungen.
Anlage: Tabelle „Staatliche Zuschüsse aus Kap. 05 05 Titel 684 06 und 893 04 in den Jahren 2020 und 2021“
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