Ich frage die Staatsregierung:
„Wie viele Schülerinnen und Schüler können ab September im Schuljahr 2022/2023 im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung unterstützt werden, in welcher Höhe stehen insbesondere für die am Freitag vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus angekündigte Fortsetzung der Berufseinstiegsbegleitung Haushaltsmittel und ggf. Mittel der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung, die über die Mittel in Kap. 13 19 hinausgehen, und von welchem Finanzbedarf geht die Staatsregierung ab dem Haushaltsjahr 2023 aus?“
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:
Mit der Fortsetzung der Berufseinstiegsbegleitung um eine weitere Einstiegskohorte im Schuljahr 2022/2023 wird es möglich, die von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Jugendlichen beim Übergang Schule-Beruf zusätzlich individuell zu fördern, indem pandemiebedingte Rückstände gerade im Bereich der Berufsorientierung aufgegriffen werden können. Für die Einstiegskohorte 2022/2023 sind 3500 Teilnehmerplätze vorgesehen.
Die Maßnahme wird aus Haushaltsmitteln zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit pandemiebedingten Rückständen und zur Berufsorientierung finanziert.
Zur Sicherstellung der Kofinanzierung durch die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von 50 % der Gesamtkosten wird von einem Mittelbedarf seitens des Freistaats von bis zu 18,85 Mio. € für die gesamte 36-monatige Laufzeit ausgegangen
Die Anfrage im Wortlaut finden Sie hier: AzP Weiterfinanzierung Berufseinstiegsbegleitung
Eine Anfrage zum gleichen Thema der FDP finden Sie hier Kaltenhauser Berufseinstiegsbegleitung
Medienecho:
Benachteiligte Mittel- und Förderschüler: Hilfe verlängert — AZ
Landkreis soll für Berufseinstiegsbegleitung zahlen — SZ
Berufseinstiegsbegleitung vorerst gerettet- SZ
Spaeter_Starttermin_veraergert_Opposition — Landshuter Zeitung
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