
Seit Jahren fordert unsere Grüne Fraktion im Landtag die Einführung eines Gehörlosengelds. Jeder weiß, wie teuer Zusatzaufwendungen wie Hörgeräte, Gebärdendolmetscher*innen und technische Vorkehrungen sind, die echte Teilhabe ermöglichen würden.
Auch heuer haben wir für die Haushaltsberatungen 2022 wieder einen Antrag zur Einführung des Gehörlosengelds eingereicht. ABGELEHNT von der Mehrheit aus Freien Wählern und CSU im Landtag. Stattdessen eine Einmalzahlung von 145 Euro — sehr enttäuschend! Hinzu kommt, dass nur Menschen mit dem Merkzeichen „GI“ Anspruch haben. Wenn man den Personenkreis mit einer hochgradigen Hörbehinderung einberechnen würde, was wir bei unserem Grünen Vorschlag eines Gehörlosengeldes tun, dann wären es statt rund 9.000 nämlich 15.000 Menschen in Bayern und die Einmalzahlung von 145 EUR (Budget 1,3 Mio.) würde auf 86 EUR zusammenschrumpfen.
Mit der Einführung eines Gehörlosengeldes bzw. der Erweiterung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (BayBlindG) zu einem Bayerischen Blinden- und Gehörlosengeldgesetz wird eine dauerhafte, chancenausgleichende Leistung geschaffen, welche die gleichberechtigte Teilhabe für gehörlose und hochgradig hörgeschädigte Menschen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention ermöglicht. Derzeit würden von dieser Teilhabeleistung rund 15.000 Menschen in Bayern profitieren. Der Abbau jeglicher Barrieren und die Umsetzung der Inklusion stellt einen Gewinn für alle Bürgerinnen und Bürger dar – v. a. auch im Hinblick auf unsere alternde Gesellschaft.
“Leider fand unser Antrag keine Zustimmung, lediglich eine Einmalzahlung in Höhe von 145 Euro war die Regierungs-Mehrheit bereit, lockerzumachen — und das bei einem Haushaltsvolumen von über 71 Mrd Euro”, bedauert Claudia Köhler. “Gerade in Hinblick auf unsere alternde Gesellschaft wäre es es wichtig, mit echtem, regelmäßigem Gehörlosengeld zu helfen. Wieder einmal zeigt sich, dass bei den kleineren Beträgen gespart wird, während es bei den großen Summen nicht so darauf ankommt.”
Auch sonst geht es mit der Inklusion für Gehörlose nicht voran: Der Antrag “Deutsche Gebärdensprache als Wahlpflichtfach” wird stets abgelehnt, dabei wäre hier vergleichsweise günstig selbstverständliche Inklusion von Jugend an zu fördern. Wie sollen sich Hörende und Nichthörende unterhalten, wenn man die Gebärdensprache nie erlernt hat. Meine Kollegin Kerstin Celina setzt sich immer wieder dafür ein, DGS zukünftig an Schulen der Sekundarstufe I als wählbare Fremdsprache anzubieten. Es gibt ein sehr gutes, neues Video vom BR in der Reihe “Sehen statt hören” dazu.
Auch der eingereichte Dringlichkeitsantrag, der am 17.3.2022 im Sozialausschuss behandelt wurde, wurde abgelehnt mit den Stimmen von CSU und FW. Mitberichterstatter war Thomas Huber von der CSU, geäussert haben sich auch Diana Stachowitz von der SPD und Julika Sandt von der FDP.
Wir werden nicht lockerlassen, so viel sei versprochen!
Zu unseren Anträgen
GRÜNE: Dringlichkeitsantrag Gehörlosengeld
GRÜNE: Gehörlosengeld einführen
GRÜNE_Wahlpflichtfach „Deutsche Gebärdensprache“ in Bayerns Schulen einführen
Namentliche Abstimmung: Namentliche Abstimmung am 06.04.2022 zum TOP Änderungsantrag Gehoerlosengeld
Medienecho:
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