Anfra­ge zum Ple­num: Baye­ri­scher Akti­ons­plan zur Umset­zung der UN-BRK

Ich fra­ge die Staats­re­gie­rung, wann sie eine Fort­schrei­bung des Bayerischen Akti­ons­plans zur Umset­zung der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on (UN-BRK) plant, in wel­cher Form bei einer Fort­schrei­bung des Aktionsplans die Betei­li­gung von Ver­bän­den und Betrof­fe­nen sowie der Fachausschüsse des Land­tags sicher­ge­stellt wird und wel­che beson­de­ren Erfolge bzw. Fort­schrit­te die Staats­re­gie­rung mit Blick auf die Umset­zung der UN-BRK in Bay­ern bis­lang aus ihrer Sicht erreicht hat?“

Ant­wort durch das Staats­mi­nis­te­ri­um für Fami­lie, Arbeit und Soziales:

Der Baye­ri­sche Akti­ons­plan zur Umset­zung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung wird der­zeit weiterentwickelt, neu struk­tu­riert und um aktu­el­le The­men­schwer­punk­te ergänzt.  Ganz maß­geb­lich wird dabei nach dem Mot­to „Nicht ohne uns über uns“ und ent­spre­chend dem Par­ti­zi­pa­ti­ons­ge­bot der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ein brei­ter Betei­li­gungs­pro­zess sein:
Daher ist ins­be­son­de­re eine inten­si­ve Betei­li­gung der Öffent­lich­keit, insbesondere der Betrof­fe­nen, im Wege eines Online-Ver­fah­rens geplant.
Der Par­ti­zi­pa­ti­ons­pro­zess soll wis­sen­schaft­lich beglei­tet wer­den. Zudem soll zeit­gleich zum Online-Betei­li­gungs­ver­fah­ren eine Anhö­rung der maß­geb­li­chen Ver­bän­de stattfinden.
Die Staats­re­gie­rung setzt durch zahl­rei­che Maß­nah­men die Zie­le um, die die UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on vor­gibt. Aus den zahl­rei­chen Maßnahmen soll an die­ser Stel­le ins­be­son­de­re das Pro­gramm „Bay­ern barrierefrei“ her­vor­ge­ho­ben wer­den. Das Pro­gramm „Bay­ern bar­rie­re­frei“ wird inten­siv vor­an­ge­bracht und wei­ter­ent­wi­ckelt. Ziel ist, Bay­ern im gesamten öffent­li­chen Raum und im gesam­ten öffent­li­chen Personennahverkehr bar­rie­re­frei zu machen. Ein zen­tra­les Ele­ment des Pro­gramms ist eine breit ange­leg­te Initia­ti­ve zur Bewusst­seins­bil­dung, die sensibilisieren, infor­mie­ren und ins­be­son­de­re Akteu­re aus dem nicht­staat­li­chen Bereich akti­vie­ren soll. Die Maß­nah­men, mit wel­chen die Staats­re­gie­rung eine gleich­be­rech­tig­te Teil­ha­be für Men­schen mit Behin­de­rung anstrebt, wer­den im Ein­zel­nen in der Wei­ter­ent­wick­lung des Baye­ri­schen Akti­ons­plans zur Umset­zung der UN-BRK dar­ge­stellt werden.

Die Anfra­ge im Wort­laut: AzP Baye­ri­scher Akti­ons­plan zur Umset­zung der UN-BRK

 

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