Nachdem im DB-Navigator am Montag, den 06.12.2021, für die S1 Richtung Freising, Abfahrt 06.43 Uhr, ein „Defektes Stellwerk zwischen MünchenMoosach und München-Feldmoching“ angezeigt wurde, frage ich die Staatsregierung, worin genau der Defekt am Stellwerk bestand, ob die Störung des Betriebsablaufs etwas mit akutem Personalmangel zu tun hatte und ob sich die Vertragsstrafe für ein defektes Stellwerk von der Vertragsstrafe für ein unbesetztes bzw. unterbesetztes Stellwerk unterscheidet?
Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr:
Zuständig für die Eisenbahninfrastruktur und deren Betrieb, Erhalt und Ausbau ist der Bund. Er bedient sich zur Erfüllung dieser Aufgaben der Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) DB Netz AG, DB Station&Service AG und DB Energie GmbH. Zwischen der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG), die im Auftrag des Freistaates den Schienenpersonennahverkehr plant, finanziert und kontrolliert, und den EIU besteht kein direktes Vertragsverhältnis.
Nach Informationen der BEG gab es am 6. Dezember 2021 keinen technischen Defekt an einem Stellwerk zwischen Moosach und Feldmoching. Die Ursache für die ausgefallenen S‑Bahnen war in einem Personalmangel seitens des Infrastrukturbetreibers, der DB Netz AG, begründet.
Eine Vertragsstrafe ist unabhängig davon zu betrachten, ob es sich um ein defektes oder ein un- bzw. unterbesetztes Stellwerk handelt. Die BEG erhebt Vertragsstrafen nicht vom Infrastrukturbetreiber (mit diesem hat sie gar kein Vertragsverhältnis), sondern vom Eisenbahnverkehrsunternehmen (hier: DB Regio/S‑Bahn München) abhängig von den Auswirkungen auf den Betrieb.
Die Anfrage im Original AzP Defektes Stellwerk
Medienecho:
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